Die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim Einbau neuer Heizsysteme wird verschoben. „Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen“.
Das Geld soll dennoch fließen!
Um zu vermeiden, dass das neue Gesetz zur Regelung von Heizungsanlagen direkt zu Beginn scheitert, hat das Wirtschaftsministerium flugs eine vorübergehende Lösung auf den Weg gebracht: Man kann bereits jetzt den Heizungsaustausch in Auftrag geben und die Anträge für die neuen Förderbedingungen – für den Moment und auf Zeit begrenzt – später einreichen, so steht’s im frisch überarbeiteten Info-Blatt des BMWK. Diese zeitlich begrenzte Regel gilt allerdings ausschließlich für Projekte, die bis spätestens 31. August 2024 angegangen werden. Die Antragsfrist dafür endet am 30. November 2024. Sobald die Frist der Übergangsregelung verstrichen ist, geht’s zurück zur alten Masche: Erst den Antrag einreichen, die Zusage für die Förderung abwarten und erst dann mit dem Bauen anfangen.
Die Regierung steht dennoch unter Druck. Es gibt – so die Beobachtung – zahlreiche Haushalte, die maximal verunsichert sind. Daher gilt es nun, dieses Vertrauen wieder herzustellen.
Andernfalls droht die gesamte Heizungswende zu scheitern, so immer wieder die Kritiker. Die Haushalte empfinden die Eingriffe teils als übergriffig, teils als zu teuer und vor allem: Als unausgegoren. Wie viel CO-2 würde im Weltmaßstab damit gespart?
Dennoch gilt das GEG nun ab dem 1. Januar schon – ob es zum Bumerang für die aktuelle Regierung zu werden droht? Die Freude jedenfalls scheint sich den jüngsten Umfragen nach als begrenzt erweisen.