Schon wieder taucht die Frage auf, ob der – nächste – Haushaltsentwurf der Ampel-Regierung schon wieder verfassungswidrig sei. Die Koalition möchte bis zum Jahr 2027 bspw. 5,2 Mrd. Euro aus der Arbeitslosenversicherung entnehmen – als „Sparbetrag“. Das Motto: Alle müssen sparen. Das hat sich durch die Argumentation der vergangenen Wochen wie ein roter Faden durchzogen.
Allerdings fragt sich bei solchen Vorgängen, ob die Regierung in Berlin dieses Geld überhaupt entnehmen darf – denn es wird eingezahlt von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern, um den Versicherungsfall, die Arbeitslosigkeit, finanzieren zu können. Tatsächlich möchte die Regierung „nur“ die Gelder entnehmen, die sie als Zuschuss während der Corona-Pandemie in die Kasse gezahlt hat, um daraus dann das Kurzarbeitergeld zu finanzieren. Aus dem vormaligen „Zuschuss“ würde rückwirkend somit ein Darlehen, heißt es in den Berichten. Ob dies statthaft ist, dürfte noch offen sein.
Arbeitgeberverband meldet sich zu Wort
So wird auch der Arbeitgeberverband BDA nun aktiv. Er teilt mit: „ Die 5,2 Mrd. Euro sind Beitragsmittel, die von den Beitragszahlenden aufgebracht wurden bzw. werden. Beitragsmittel sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Hier ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr klar. Insofern stehen wesentliche Regelungen zur Entlastung des Bundeshaushalts auf rechtlich mehr als wackeligen Füßen.“
Die Bewertung ist wie ein wirtschafts- und rechtspolitischer Donnerhall für die Regierung: Das Vorhaben wäre „das Gegenteil von rechtsstaatlich verlässlichem Regierungshandeln“, heißt es.
Auch die CDU hatte sich kürzlich wegen dieses Vorgangs gemeldet. Die Union werde prüfen, ob sie dann erneut vor das Verfassungsgericht ziehen würde, um den Vorgang verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Das Vertrauen scheint auf dem Spiel zu stehen!