Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter

Merkel

Nachdem der Weimarer Amtsrichter des Familiengerichts zwei Schulen untersagt hatte, Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregelung und Corona-Tests an Schülern zu praktizieren, ließ die Gegenreaktion nicht lange auf sich warten. Das thüringische Kultusministerium kündigte an, gegen den Richter zu klagen, weil das Urteil angeblich „rechtswidrig“ sei.

Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Zudem urteilte das Verwaltungsgericht, dass das Urteil des Amtsrichters nur für die beiden Söhne der Klägerin gelte und nicht für die Schulen insgesamt.

Die Mutter der beiden Söhne hatte Klage eingereicht, weil sie das Kindeswohl gemäß § 1666 BGB gefährdet sah. Der Richter entschied, nachdem er drei Experten-Gutachten konsultierte, dass zwei Weimarer Schulen keine AHA-Regeln mehr vorschreiben und die Schüler an keinen Corona-Tests mehr teilnehmen dürfen. Der Richter urteilte ebenso, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei.

Familienrichter sah Wohl der Kinder in Gefahr

Die drei Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war der Familienrichter zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen an den Schulen eine Gefahr für das psychische, körperliche und seelische Wohl der Kinder darstellten und dass ohne Intervention eine erhebliche Schädigung zu erwarten sei.

Am Montag wurde bekannt, dass der Amtsrichter unangenehmen „Besuch“ von der Polizei bekommen hat. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit durch Artikel 97 I GG garantiert ist – „Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ – erfolgte offensichtlich aufgrund des politischen Drucks und der Agenda, die nicht gestört werden darf.

Dem Richter wurde unterstellt, dass er sich „der Beugung des Rechts schuldig gemacht habe“. Kritiker sehen in der Hausdurchsuchung einen „Willkürakt“, einen „Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz“ sowie den Versuch, andere kritische Richter einzuschüchtern. Die Staatsanwaltschaft sieht indes „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen habe, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit gehandelt habe“.