Zu unserem Bericht über den Northvolt-Fall (siehe unten) hat nun ein Abgeordneter ausgepackt, heißt es, der den Prüfbericht gelesen habe. „Wirtschaftsminister trifft klare Schuld“, heißt es dazu. „Wenn ich mir den Prüfbericht anschaue, muss ich mir an den Kopf fassen. PwC sagt, dass Northvolt bis 2029 Verluste machen wird. Habecks Ministerium wusste also schon im Juni 2023 von der Pleite“. Dazu:
Demokratie ist in erster Linie der Leitsatz: „Alle Macht geht vom Volke aus“. Dies findet sich dann u.a. wieder in zahlreichen Kontrollmechanismen den Regierenden und der Verwaltung gegenüber. Nun hat Robert Habeck offenbar als Wirtschaftsminister zum einen die Pleite des Batterieherstellers Northvolt nicht kommen sehen und bis zu 620 Millionen Euro Steuergeld als Subvention ausgereicht. Zudem aber ist nun ein Gutachten als „geheim“ eingestuft worden. Das Gutachten soll den Vorgang beleuchten und ist vom Wirtschaftsprüfer PwC erstellt worden.
Kubicki (FDP): Nachträgliche Geheimeinstufung rechtlich „nicht zulässig“
Nach Auffassung des Juristen Wolfgang Kubicki wäre eine solche nachträgliche Einstufung als Geheimpapier „rechtlich nicht zulässig“. Aus der laienhaften Sicht gesprochen: Damit geht nicht mehr alle Macht vom Volke aus – das soll ja die Regierungsentscheidungen kontrollieren können, u.a. auch über die Parteien bzw. Fraktionen im Bundestag.
Die Bild glaubt zu wissen, dass in dem Gutachten u.a. ein Hinweis sei, dass die Batterien viele Mängel gehabt hätten. Annähernd jede 3. Batterie wäre fehlerhaft.
Die CDU sagt durch ihren Haushälter Andreas Mattfeldt dazu: Habeck hat seien Förderung auf ein Gutachten gestützt, das trotz Schönmalerei die erheblichen Risiken der Northvolt-Ansiedlung in Heide aufgezeigt hat. Entweder wurde hier geschlampt oder die Augen bewusst verschlossen“.
Habeck meint, seine Behörde würde nicht vertuschen: „(…) zu jedem Zeitpunkt (sei seiner Behörde, d. Red.) der Schutz von personen- und unternehmensbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wichtig“. Es würde „objektiv schutzwürdiges Interesse von Northvolt an der vertraulichen Behandlung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ bestehen. Abgeordnete könnten auch das Gutachten in der „Geheimschutzstelle“ einsehen. Wir dürfen davon ausgehen: Dem Wahlvolk dürfen die Abgeordneten dann dennoch nicht berichten.