In NRW werden schwere Vorwürfe gegen den dortigen Justizminister Benjamin Limbach erhoben und in einem Rechtsausschuss aufgearbeitet. Über den grünen Justizminister Benjamin Limbach und die Besetzung einer wichtigen Stelle bzw. die Bewertung dieser Besetzung durch die Justiz schreibt u.a. die „Welt„. Zunächst hat der Justizminister dem Bericht nach das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht mittlerweile seit Jahren nicht besetzt, weil sein Vorschlag nicht durchkam. Limbach selbst genießt das Recht, die Besetzung des Amtes „vorzuschlagen“. Die SPD wirft ihm in dieser Angelegenheit (in NRW) „Befangenheit“ vor.
Limbach besetzte Stelle – doch ein Gericht gab einer Klage statt
Limbach hat von diesem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht. So habe er eine Juristin vorgeschlagen, die aber von „der Justiz“ dann nicht genommen worden ist. Am Ende des gesamten Prozesses hat das Verwaltungsgericht Münster der Konkurrentenklage eines Bewerbers (der nicht genommen worden war) stattgegeben. Die Begründung, so die Welt, habe es in sich.
Denn (auch) dem Justizminister Limbach würde vorgeworfen, sein Wirken sei „Fehlerhaft“, „unzulässig“, „manipulativ“, „rechtswidrig“. Sowohl der Minister als auch sein Ministerium hätten im Kern versucht, rechtliche Grundsätze bei der Beförderung nicht anzuwenden, um eine bestimmte Kandidatin durchzusetzen.
Tatsächlich weist Limbach die Vorwürfe im Rechtsausschuss dem Bericht nach zurück. Zudem hat das Justizministerium gegen den Beschluss auch Beschwerde eingelegt. Dennoch: Die SPD bewertet den Fall für sich klar: „Das Wort Befangenheit will mir einfach nicht mehr aus dem Kopf“, lässt sich ein SPD-Parlamentarier (Hartmut Ganzke) zitieren. Nun soll es nach dem Willen von SPD und FDP zu einer Sondersitzung des Rechtsausschusses kommen. Sie „wittern einen Skandal“, so die Einschätzung der Welt.