Kanzler Olaf Scholz hat per Machtwort – oder Richtlinienkompetenz – angewiesen, drei Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 laufen zu lassen (und nicht etwa wie von den Grünen beschlossen nur 2 in Reservebetrieb zu haben). Die Fraktionsspitze der Grünen im Deutschen Bundestag zeigte sich demgegenüber relativ distanziert, heißt es. Man nehme es „zur Kenntnis, dass Bundeskanzler Olaf Scholz seine Richtlinienkompetenz ausübt“, so die Erklärung.
Trittin: Brief von Kanzler „vom Grundgesetz (…) nicht“ abgedeckt
„Die Grünen haben betont reserviert auf die Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Schloz (SPD) reagiert, die Laufzeit aller drei noch laufenden Atomkraftwerke bis 15. April 2023 verlängern zu wollen. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass Bundeskanzler Olaf Scholz seine Richtlinienkompetenz ausübt“, hieß es in einer Erklärung der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann.
„Wir werden nun mit unserer Fraktion beraten, wie wir mit der Entscheidung des Kanzlers umgehen.“ Es sei „bedauerlich“, dass Olaf Scholz und die SPD offenbar bereit seien, das AKW Emsland in den Reservebetrieb zu nehmen, „obwohl es sachlich und fachlich dafür keinen Grund gibt“. Tatsächlich hatte der Kanzler in seinem Brief an die Umweltministerin, den Wirtschaftsminister und den Finanzminister aber noch nicht einmmal von einem „Reservebetrieb“ gesprochen, sondern wörtlich von „Leistungsbetrieb“ bis längstens 15. April 2023. „Klar ist jetzt, dass keine neuen Brennstäbe beschafft werden und alle deutschen AKWs bis spätestens zum 15.04.2023 endgültig vom Netz gehen“, heißt es in der Stellungnahme der Grünen-Fraktionsspitze weiter.
Noch kritischer äußerte sich der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), der persönlich auf dem Bonner Parteitag am Wochenende dafür gesorgt hatte, dass der 15. April als finales Datum im Grünen-Beschluss festgeschrieben wird. Er sagte in einem Interview den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“: „Mag sein, dass der Brief von der Geschäftsordnung der Bundesregierung gedeckt ist, vom Grundgesetz ist er es nicht“. Und weiter: „Danach führen die Minister ihre Ressorts in eigener Verantwortung. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung bindet auch nicht die Fraktionen bei der Umsetzung einer Formulierungshilfe für ein Gesetz.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Britta Haßelmann und Katharina Dröge, über dts Nachrichtenagentur