Am Dienstag haben Bundeskanzlerin Merkel und das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Merkel gab bei der Pressekonferenz bekannt, unter welchen Bedingungen die von Berlin aus beschlossenen Maßnahmen bundesweit zu gelten haben. Wir hatten berichtet. Die Grünen, die eigentlich die Opposition der Regierung einnehmen sollten, tragen die Regierungspläne für bundeseinheitliche Regeln im Grundsatz mit.
Bedingungen der Grünen
Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sagte dem Sender RBB, dass die Grünen die „Notbremse bei hohen Inzidenzwerten“ unterstützen – jedoch wolle man Bedingungen stellen: Es müsse schärfere Maßnahmen in der Arbeitswelt geben. Vor allem verpflichtende Tests in Unternehmen seien notwendig – „überall da, wo man präsent arbeiten müsse“, so Göring-Eckardt. Abstandsregeln und Homeoffice müssten kontrolliert werden. Es dürfe nicht nur im privaten Bereich Einschränkungen geben, während sich „in der Arbeitswelt alle treffen könnten“, so die Grünen-Politikerin.
Grünen-Chef Habeck sagte, er halte den Schritt der Bundesregierung für richtig. Doch das Gesetz „sei nicht gut genug“. Dem Grünen-Politiker sind die Maßnahmen offenbar nicht „hart“ genug. Zudem scheint er Sonderrechte für Geimpfte zu begrüßen. Der Fokus auf die „7-Tage-Inzidenz“ könne zu einem ständigen Öffnen und Schließen führen. Es mangele an differenzierteren Maßnahmen, die die Teilnahme am öffentlichen Leben mit negativem Corona-Test vorsähen. Es fehle auch an Rückgaberechten für Geimpfte, so Habeck.
Göring-Eckardt betonte, dass es „einen radikalen Wellenbrecher benötige, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bekommen. Einheitliche Regelungen seien daher notwendig. Es sei gut und längst überfällig, dass der Deutsche Bundestag nun darüber entscheide“. Intensivstationen seien am Limit, es müsse schnell gehandelt werden. Es brauche zudem Tests an Schulen, so die Grünen-Politikerin. Deshalb müsse Bundeseinheitlichkeit bei den Maßnahmen gewährleistet werden.