Grüne schweigen zur „Notbremse“

Die von Bundesregierung, Parlament, Bundesrat und Bundespräsident verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird von Kritikern als möglicherweise „verfassungswidrig“ eingestuft. Sie bedeute einen Eingriff in das Grundgesetz und eine Machtverschiebung vom Föderalismus hin zum Zentralismus.

Ursprünglich war die Einrichtung des Föderalismus mit Gründung der Bundesrepublik und dem Grundgesetz dazu gedacht, dass es zu keiner zentralistischen Machtkonzentration mehr kommt, wie in Deutschland zuletzt vor 1945. Ein renommierter Staatsrechtler hat aufgrund der Änderung des Gesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir hatten berichtet: https://www.neopresse.com/politik/renommierter-staatsrechtler-reicht-verfassungsklage-gegen-merkel-notbremse-ein/

Enthaltung, weil Gesetz nicht hart genug sei

Bei der Abstimmung im Bundestag haben sich die Grünen der Stimme enthalten. Sie haben weder für noch gegen die Verabschiedung der Gesetzesänderung gestimmt. Die Haltung der Grünen war jedoch keine Kritik an der Einschränkung der Bürgerrechte durch das „Notbremse-Gesetz“ – den Grünen war das Gesetz, das in die Grundrechte der Bürger eingreift, nicht radikal genug.

Die Enthaltung der Grünen war nach eigenen Aussagen der Partei von dem „Wunsch nach noch schärferen und früheren bundesweiten Maßnahmen gegen die Bürger motiviert und nicht durch die Sorge um die Grundrechte“.

Die frisch gekürte „Kanzlerkandidatin“ der Grünen, Annalena Baerbock, hatte sich bislang in vielen Talkshows, in denen besorgte Bürger zu Wort kamen und um Unterstützung in der Krise baten, erfolgreich um eine aussagekräftige Stellungnahme zu den Grundrechtseinschränkungen herumgedrückt. Diese Einschränkungen gelten bei den größeren Parteien seit Beginn der Corona-Krise als Selbstverständlichkeit. Baerbock schwieg bislang dazu. Auf der Webseite der Partei findet sich auch keine Stellungnahme darüber, wie die Partei zu den Bürgerrechten in der Pandemie steht.

Dies ist insofern gefährlich, als die Haltung der Grünen zu den Grundrechtseinschränkungen nur durch deren Äußerungen, zum Beispiel von Katrin Göring-Eckardt („Die Enthaltung der Grünen im Bundestag ist also durch den Wunsch nach noch schärferen und früheren bundesweiten Maßnahmen gegen die Bürger motiviert und nicht durch die Sorge um unsere Grundrechte“) erahnt werden kann. Da die Grünen die Grundrechtseinschränkungen begrüßen zu scheinen und für eine harte Klima-Politik mit all ihren negativen Konsequenzen für das Eigentum und die Steuerlast der Bürger stehen, ist mit einer Grünen-Kanzlerschaft mit enormen Konsequenzen für die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes zu rechnen.