Der Kampf gegen „Desinformation“ nimmt Fahrt auf. Nun hat die Grüne Irene Mihalic mitgeteilt, dass der Begriff der „Desinformation“ offenbar mehr Gehalt benötige. Es ginge nicht nur um Fake News. Das erinnert wiederum daran, was aktuell aus dem Innenministerium und aus dem Paus-Ministerium im Kern kommt: Auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, so die Intention, soll es möglich sein, dass der Staat Aussagen und „Fake News“ verfolgt.
Wer legt die Wahrheit fest?
Die Politikerin jedenfalls erklärt: „Desinformation (hat) durchaus nicht nur mit Fake-News zu tun, sondern (es können) durchaus auch wahre Begebenheiten sein, die so in die Öffentlichkeit gebracht werden, dass sie desinformierende und auch destabilisierende Wirkung haben können.“
Tatsächlich scheint die Vorstellung zu existieren oder durchgesetzt zu werden, dass staatliche Stellen befinden dürfen, was nach dieser Vorstellung „Desinformation“ ist – und wie die sozialen Plattformen dagegen vorgehen könnten. Durchaus erstaunlich, denn im Kern hat das Verfassungsgericht bereits festgestellt, dass zur freien Meinungsäußerung auch zähle, dass es sogar falsche Meinungen geben dürfe. Insofern wird es um die Frage gehen, wann eine Äußerung den Staat oder die Regierung „destabilisieren“ kann oder aber „delegitimieren“. Wesentlich schwammiger dürfte es nicht gehen. Denn wie lässt sich messen, wann eine Destabilisierung eintritt? Und vor allem: Soll der in vielen Fällen kritisierte Staat selbst bestimmen, wann welche Information zu viel oder zu wenig ist? Die Auffassung, dass „Desinformation“ nicht nur mit Fake-News zu tun habe, dürfte in diesem Kontext bis dato eine neue Wendung darstellen. Wann werden „wahre Begebenheiten“ zur Gefahr für den Staat, die bis dato nicht schon verfolgt würde (denn Geheimnisverrat ist schon jetzt verboten).