Vor gut zwei Jahren sind sogenannte Gesundheits-Apps an den Markt gebracht worden – diese sollten Krankheiten erkennen, überwachen und behandeln helfen. Diese seien, so der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen, bis dato ein Flop.
Die App-Flop in Deutschland
„Gesundheits-Apps zum Erkennen, Überwachen und zur Behandlungsunterstützung von Krankheiten haben sich bislang als Flop erwiesen. Die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) seien vor mehr als zwei Jahren „mit viel Vorschusslorbeeren in die Versorgung gestartet, wurden den Erwartungen aber bisher nicht gerecht und stecken noch in den Kinderschuhen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband der Krankenkassen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Die ernüchternde Bilanz des Verbandes: Seit dem Start der „App auf Rezept“ am 1. September 2020 seien lediglich für 164.000 Patienten DiGAs beantragt und erstattet worden, bei stagnierender Tendenz. Die Gesundheits-App sei „noch nicht in der Versorgung angekommen“, heißt es im GKV-Bericht, der der „NOZ“ vorliegt. Als besonderer Flop wurde eine „Migräne-App“ identifiziert, die für insgesamt 1,7 Millionen Euro 11.500-mal genutzt wurde. Nach 16 Monaten wurde die Anwendung aber wieder aus dem Verzeichnis gestrichen, weil „keine positiven Versorgungseffekte“ sichtbar wurden.
Auch eine „Panik-App“ gegen Angststörungen zeigte im ersten Erprobungsjahr keinen medizinischen Nutzen. Die Erprobungsphase wurde gleichwohl verlängert, was der Hersteller dafür nutzte, den Preis von 428 auf 620 Euro hochzusetzen, der von den Kassen erstattet werden muss. Im Schnitt kosteten die medizinischen Handy-Programme 500 Euro pro Quartal, heißt es im Bericht. Von einem Scheitern der „Apps auf Rezept“ will der GKV-Spitzenverband aber noch nicht sprechen.
Man sehe weiterhin „durchaus großes Potenzial“ zum Erkennen und Überwachen von Krankheiten und Unterstützung der Behandlung, sagte Vorständin Stoff-Ahnis der „NOZ“. Allerdings müsse der Gesetzgeber dem Preiswucher der Anbieter einen Riegel vorschieben und solle nur Apps mit nachgewiesenem Nutzen in den Katalog aufnehmen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Smartphone-Nutzerin, über dts Nachrichtenagentur