Da Verwaltungsgericht Berlin-Moabit hat aktuell „mehrere Argumente“ zurückgewiesen, mit denen das Habeck-Ministerium die Herausgabe sogenannter Atom-Akten verweigert oder verweigern möchte. Diese Akten sollen dokumentieren, warum und wie das Ministerium zur Entscheidung kam, die Atomkraftwerke in Deutschland still zu legen. Einige der vorgetragenen Argumente sieht das Gericht offenbar anders.
Ein Argument zur Nicht-Freigabe der Akten: Energie-Chaos?
So befürchten die Beamten laut eigener Aussage ein Energie-Chaos. Gemeint ist offenbar, dass, wenn bekannt würde, dass die AKWs abgeschaltet bleiben, damit zu rechnen sei, Deutschland würde bei künftigen Energieengpässen in ein solches Energie-Chaos stürzen. Allerdings dürften die meisten Menschen im In- und Ausland wissen, dass die AKW abgeschaltet sind und bleiben.
Ein anderes Argument: So würden „vertrauliche Beratungen zur Atomkraft“ bekannt werden, die möglicherweise die Versorgungssicherheit in Gefahr brächten. Also: Wer erfährt, was Habeck über den Atomausstieg oder die Energieversorgung denkt, verhalte sich ja ggf. anders. Vielleicht würde gar die Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt. Ja, wenn das als Kommentar durchgehen darf, genau darum geht es allerdings in dieser Sache auch.
Der Richter wiederum sieht einen Anspruch der Öffentlichkeit auf Basis des Umweltinformationsgesetzes sowie dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz. Umweltrelevante Informationen müsse die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern geben. Im Ergebnis haben die Beamten versichert, sie würden Dokumente freigeben. Dies werden drei Viertel aller Dokumente sein, so die Botschaft – und ein Viertel wird nicht freigegeben. In den kommenden beiden Wochen würde das Gericht nun darüber entscheiden. Dann würden ggf. auch alle anderen Akten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt!