Das Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar bezogen auf den Neu-Einbau von Heizungen könnte bald schon Geschichte sein – in vielen Fällen. Die Ampel hat sich auf eine Reform geeinigt, nach der auch die kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, um außerhalb von Neubaugebieten dieser Pflicht zu unterliegen. Das Gesetz soll nun im Bundestag beraten werden.
Gasheizung: Wahrscheinlich für viele noch nach dem 1. Januar 2024 eine Alternative
„Das ursprünglich geplante Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch wohl um mehrere Jahre verschoben. Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliege, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstagnachmittag hervorgeht.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte das Jahr 2028 als Termin. „Zuerst wird der Staat etwas machen müssen“, sagte Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden, angestrebt wird nun von allen Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem „klimaneutralen Gasnetz“ bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.W
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur