Innenministerin Nancy Faeser (SPD) möchte offenbar dem Bundeskriminalamt (BKA) erweiterte Befugnisse verleihen. Am Donnerstag nun wandte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eindeutig gegen diese Vorschläge, die unter anderem heimliche Durchsuchungen von Privatwohnungen vorsehen.
Klare Ansage an Nancy Faesers Pläne
Buschmann äußerte sich unmissverständlich: „Es wird keine Erlaubnis für geheime Wohnungsdurchsuchungen geben. In einem Rechtsstaat, wie ihn unser Grundgesetz vorsieht, ist so etwas undenkbar.“ Der Justizminister bekräftigte, dass er als Hüter der Verfassung solche Maßnahmen strikt ablehne und alles tun werde, um diese zu verhindern.
Nancy Faeser möchte laut Entwurf dem BKA (Gründe: zur Terrorabwehr) verdeckte Wohnungsdurchsuchungen und den Einsatz von Überwachungssoftware erlauben. Diese Maßnahmen, so Faeser, sollen der Bekämpfung internationaler Terrorgefahren dienen. Buschmann jedoch zweifelt daran, dass der Vorschlag das Kabinett oder das Parlament passieren wird.
In der Regel müssen Wohnungsdurchsuchungen von einem Richter genehmigt werden. Dann würde anschließend der Betroffene informiert. Das würde hier ausgehebelt.
Kritiker warnen davor, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger in einem nie dagewesenen Ausmaß bedrohen könnten.
Die Diskussion um die grundlegenden Rechte haben – als subjektive Wahrnehmung – in den vergangenen Jahren unter der Ampel-Regierung zugenommen.