Bis dato sind in Deutschland nach dem geltenden Klimaschutzgesetz die einzelnen Ressorts für die jeweiligen CO-2-Emissionen der Sektoren verantwortlich. Der Expertenrat der Bundesregierung sieht eine „mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung“ und Überlegungen „zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz“ skeptisch, heißt es.
Klimaschutzgesetz sollte ggf. nicht geändert werden
„Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen sieht Gefahren bei der geplanten Reform des Klimaschutzgesetzes. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Brigitte Knopf, am Montag.
„Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“ Entscheidend sei, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden dürfe, so Knopf. „Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes.“ Der Expertenrat hatte am Montagmorgen seinen Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 vorgelegt. Demnach wurden die Klimaziele nur teilweise erreicht. Bis auf einen „geringfügigen Korrekturbedarf“ bei den Emissionen des Verkehrssektors habe man keinen Anhaltspunkt gefunden, dass das Umweltbundesamt bei der Berechnung der Vorjahresemissionen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen, so das Gremium.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Autobahn, über dts Nachrichtenagentur