Banken dürfen aktuell Kundinnen und Kunden mit neuem Konto nach deren Gesamtvermögen sowie den Details zum Beschäftigungsverhältnis abfragen, ermittelte nun Norbert Häring. Der hatte bei der Bafin gefragt, wodurch und seit wann die Geldinstitute dazu berechtigt seien. U.a. lässt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) daran zweifeln, ob diese Abfragen auch so zulässig sind. Die Bafin, die Aufsichtsbehörde u.a. für Banken, sieht hier offenbar kein Problem.
Häring sieht seinen „Verdacht bestätigt“, wonach über die Banken als Transmissionsriemen an einem umfassenden Vermögensregister für alle Bürgerinnen und Bürger gearbeitet würde. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die frühere Planung.
So war 2021 bekannt geworden, dass die EU ein Vermögensregister der Bürger plant. Dies gilt bei Kritikern als ein bedeutender Schritt in Richtung der Totalüberwachung, da sämtliche Vermögensvorgänge direkt protokolliert würden. Die Medien nun berichteten endlich darüber, mokiert sich etwa Norbert Häring.
Seltsame Darstellung des Sachverhalts?
Häring aber beklagt eine im Artikel vom „Focus“ deutliche Übernahme seiner Gedanken und eine überraschende Fortsetzung, die zu denken gibt. In der Fortsetzung, so seine Spekulation, wird möglicherweise versucht, Streitpunkte mit der EU-Kommission zu vermeiden. Denn plötzlich heißt es: „Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit würde sich so noch ein Stück zugunsten der Sicherheit – und des gläsernen Bürgers – verschieben.
Das Projekt aber stünde erst am Anfang. Es sei nicht ungewöhnlich, dass es „nur auf den ersten Blick beunruhigende Studienaufträge“ gäbe, die wie hier auch nichts über die Machbarkeit aussagten. Dabei bringt der „Focus“-Autor demnach plötzlich eine Studie des Bundestages ins Spiel, die den Titel trägt: „Welt ohne Bargeld“. Es habe sich herausgestellt, die Studie sei gar nicht mit der Intention verfasst worden, bargeldlos zu leben. Einfluss auf politische Entscheidungsträger habe sie ohnehin nicht.
Häring verweist – nachprüfbar zu Recht – darauf, dass die Beruhigung zur Bargeldstudie vom „Focus“ vergleichsweise unkritisch einfach übernommen wurde und dementsprechend, so die Einschätzung hier, keine Entlastung zum Thema Vermögensregister darstellt.
Auf den Punkt gebracht: Das Thema Vermögensregister ist inzwischen in breiteren Medien angekommen. Sollte die EU hier recht geräuschlos ein solches Thema behandeln wollen, ist diese Chance nun zunächst vorbei. Der Kern der Kritik, die Überwachung, bleibt.