Immerhin: Ein Erfolg beim Kampf gegen die hohen Kosten für die Gebäudesanierung. Die EU hat nun die Gebäuderichtlinie nachgebessert, so die verschiedenen Medienberichte dazu. Die Darstellung ist teils etwas unglücklich und kaum verständlich. Allerdings sind die Kernpunkte vergleichsweise übersichtlich. Die EU wollte bis dahin offenbar, dass auf Einzelebene Immobilien-Eigentümer ihre jeweiligen Gebäude sanieren. Abhängig davon, in welche sogenannte Effizienzklasse die Gebäude gehören, sollten die Hausbesitzer gestaffelt zu verschiedenen Jahren die Sanierung vorantreiben. Die Kosten wären gerade bei alten Gebäuden in den sechsstelligen Bereich gegangen. Es gibt nun ganz erhebliche Unterschiede zu diesen Ursprungsideen.
EU schreibt nicht mehr für einzelne Gebäude die Sanierung vor
Die Sanierung wird nicht mehr auf Einzelebene vorgeschrieben. Die Staaten müssen jeweils einen Anteil der Energieeffizienz-Einsparung nachweisen. Das kann auch so gelöst werden, so lässt sich das Bauministerium dazu aus (bzw. die Bauministerin), dass etwa auf Quartiersebene abgerechnet wird. Also: Gut sanierte Häuser würden zusammen mit schlechter sanierten Immobilien quasi verrechnet werden können.
Das nationale Recht dazu ist noch nicht angepasst, deshalb gibt es noch keine verbindlichen Nachrichten. Allerdings ist es aktuell noch immer nicht vollständig befriedigend, so Kritiker. Denn die EU verlangt bei der Energieeffizienz grundsätzliches Einsparen der Energieverbräuche. Das betrifft also auch die „grüne Energie“ – die in einen Einheitstopf geworfen wird.
Unter dem Strich dürfte es für zahlreiche Hausbesitzer erleichternd sein, was beschlossen worden ist, da sie im Zweifel nicht auf eigene Rechnung sanieren müssen – wenn die Quartiere es hergeben. Auf der anderen Seite verliert die grüne Energie an Attraktivität.