Die EU möchte die Überwachung der privaten Vermögensverhältnisse über alle bislang bekannten Maße hinaus ausdehnen. Sie lässt offenbar prüfen, ob sich ein Vermögensregister auf der EU-Ebene einrichten ließe. Dies solle dem Bericht nach sowohl die Geldwäsche wie auch die Steuerhinterziehung bekämpfen.
Machbarkeitsstudie soll kommen
Noch ist formal nicht klar, ob sich das Vorhaben überhaupt umsetzen lässt. Die EU plant demnach derzeit zunächst eine Machbarkeitsstudie. Dabei geht es um die Prüfung unterschiedlicher „Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters“. Ein solches Vermögensregister wiederum soll festhalten, wie „die aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums“ (wie ein Unternehmensregister) „verfügbaren Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können“.
Dabei ginge es nicht nur um die „Zusammenführung“ bestehender Register. Zudem sollen auch andere Vermögensbestandteile wie Kryptowührungen aufgenommen werden. Auch Kunstwerke oder Gold scheinen hier interessant zu sein. Das Ergebnis soll dann in „eine künftige politische Initiative einfließen“.
Der Weg zum gläsernen Bürger in der EU scheint damit nicht besonders weit zu sein. Auch der Bericht beschreibt, dass es für Kriminelle schwieriger würde, Geschäfte zu machen und zu verschleiern. Allerdings bleibt denjenigen, die hier vermeintlich gejagt werden sollen, u.a. der Weg ins Ausland. Auch dort lässt sich Geld waschen.
Auf der anderen Seite fällt es den politisch unliebsamen Bürgern bei einer solchen Vorgehensweise immer schwerer, bestimmte Verhaltensweisen durchzusetzen. So seien Journaisten oder Whistleblower bei einer zentralen Erfassung von „zielgerichteteren Repressalien“ bedroht.
Man stelle sich diese Instrumente in den Händen autokratischer Machthaber vor, die u.a. kritische Berichterstattungen und den entsprechenden Geldfluss recht einfach unterbinden könn(t)en. Fraglich ist, ob die EU-Kommission sich hier absichtlich oder unabsichtlich diese Zuschreibung aneignet.