Das EU-Parlament ist der Ansicht, dass Polen und Ungarn gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Die Kommission müsse den neuen Rechtsstaatsmechanismus bis zum 1. Juni in Gang setzen, so die Forderung in einer Parlamentsresolution, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) nach einem Bericht vorgelegen hat. Für den Fall, dass EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen „weiterhin untätig“ bleibe, wolle das Parlament die Kommission vor dem EuGH verklagen, heißt es in dem Entwurf.
Barley droht
Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley, die man schon aus der SPD in Deutschland kennt, sagte dem RND, dass „die Resolution ein Warnschuss an die EU-Kommission sei. Das Parlament werde nicht zögern, sie vor den EuGH zu ziehen“, so die SPD-Politikerin.
Der EU-Rechtsmechanismus sieht vor, dass Staaten, die gegen die unabhängige Justiz im eigenen Land vorgehen oder Medien bedrohen, EU-Fördergelder entzogen werden. Gegen die beiden EU-Staaten Ungarn und Polen waren diesbezüglich bereits Klagen beim EuGH eingereicht worden.
Barley sagte weiter, dass „die Kommission sich aus Feigheit vor den Mitgliedstaaten weigere, Rechtsverstöße mit dem Entzug von EU-Geldern zu bestrafen“. Die Kommission müsse den Mechanismus in Gang setzen. Die Klagen vor dem EuGH hätten „keine aufschiebende Wirkung“, so die ehemalige deutsche Justizministerin.
Barley sei „im Kontakt mit Richtern in Polen, die willkürlich mit Disziplinarmaßnahmen belegt worden seien, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz wahren wollten“. Das Geld, das durch Korruption in diesen Ländern in „dunkle Kanäle fließe, könne auch nicht zurückgeholt werden“, so Barley.
Der EU-Rechtsmechanismus ist insofern interessant, als er nur für bestimmte EU-Länder Anwendung zu finden scheint. Dabei ist nicht nur in Polen oder Ungarn die Justiz in ihrer Unabhängigkeit bedroht oder Medien unter Druck durch die Regierung. Oftmals sind jene, die gerade bei Anderen Verstöße feststellen, beim Blick auf die Situation im eigenen Land blind.