Die EU-Kommission in Person von Ursula von der Leyen hat nun einem Bericht von Martin Sonneborn nach die „Behauptung“ aufgestellt, dass sie mit dem „Digital Services Act“ „europäische Werte“ in die „digitale Welt“ bringe. Dies sei – mit dem nun in Kraft getretenen Digital Services Act – eine Meldung wert. Es sei ein Fake-Inhalt, die Meldung gehe an die zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU. Die Behauptung enthalte eine für Leser der Nachricht irreführende „Desinformation“.
Sonneborn: Desinformation durch die EU-Kommission
Die Desinformation, so fährt Sonneborn fort, würde darin bestehen, dass der Hass der Leser auf die EU geschürt würde. Sie sei geeignet, den „asozialen Frieden in Europa zu gefährden“. Es sei nach Durchsicht der Charte der Grundrechte der Europäischen Union nicht gelungen, so zitiert Sonneborn seine Arbeit, relevant zahlreiche Artikel zu finden, die von der Kommission „von der Leyen noch nicht verletzt worden wäre“.
Mit anderen Worten: Die Aktivitäten der EU-Kommission seien – seiner Ansicht nach – als eindeutige Grundrechtsverstöße zu werten – bei einer stinknormalen Auslegung der Geschehnisse. Insbesondere, so Sonneborn, sei dies in Hinsicht auf Artikel 41 festzustellen, der ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ festlege. Zudem seien Mängel oder Grundrechtsverstöße auch in Bezug zu Artikel 42 festzustellen, dem Artikel mit dem „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ (…) „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“. Damit wird der Fall aufgegriffen, in dem Von der Leyen die Bestellung von Impfstoffen gegenüber Pfizer per SMS geklärt haben möchte. Inzwischen sind die entsprechenden SMS den Angaben nach allerdings gelöscht worden – und sind damit der Öffentlichkeit als Dokument nicht mehr wie vorher zugänglich.