Das dürfte für Eigenheimbesitzer teuer werden – und für Mieter nicht minder. Bis 2040 sollen nach einem Beschluss der EU Öl und Erdgas für das Heizsystem in Gebäuden verboten sein. Dies gilt nach Kritikern als einer der „größten Eingriffe in das Privateigentum“ in der Geschichte der EU. Brisant: Bis 2050 sollen die Gebäude durchgehend „emissionsfrei“ sein.
Das heißt alles übersetzt gesagt: Wer sich jetzt noch auf ein neues Gassystem verlässt, muss damit rechnen, es am Ende vorzeitig außer Betrieb nehmen zu müssen. Sogenannte Wärmepumpen und andere strombetriebene Heizungen sollen Pflicht werden. Wenn das auch in Deutschland so umgesetzt wird, dann wird diese Pflicht ab 2040 greifen. In weniger als 16 Jahren.
Wer ein altes Haus sein eigen nennt, wird mit diesem „Deal“ wohl Gefahr laufen, das Eigentum abschreiben zu müssen. Ein neues Heizsystem, das auf Strom basiert, dürfte sich in vielen Fällen nicht rechnen. Das Gebäude müsste saniert werden. Doch wer saniert ein altes, ein wirklich altes Haus vollständig, wenn die Sanierungsaufwendungen den Wert der Häuser übertreffen dürften.
Oder anders formuliert: Der Wert dieser Häuser dürfte schlagartig sinken – oder eigentlich gesunken sein. Das nennt sich nicht nur Eingriff in das Privateigentum, sondern direkt ein wirtschaftlicher Schaden. Eigentlich seit heute. Wir hatten indes schon vor Monaten beschrieben, dass die Sanierung für einzelne Gebäude noch nicht vorgeschrieben ist. Das stimmt bezogen auf die Sanierungsvorschriften. Wirtschaftlich betrachtet müsste genau dies aber jetzt geschehen.
Der Bericht:
EU schreibt nicht mehr für einzelne Gebäude die Sanierung vor
Die Sanierung wird nicht mehr auf Einzelebene vorgeschrieben. Die Staaten müssen jeweils einen Anteil der Energieeffizienz-Einsparung nachweisen. Das kann auch so gelöst werden, so lässt sich das Bauministerium dazu aus (bzw. die Bauministerin), dass etwa auf Quartiersebene abgerechnet wird. Also: Gut sanierte Häuser würden zusammen mit schlechter sanierten Immobilien quasi verrechnet werden können.
Das nationale Recht dazu ist noch nicht angepasst, deshalb gibt es noch keine verbindlichen Nachrichten. Allerdings ist es aktuell noch immer nicht vollständig befriedigend, so Kritiker. Denn die EU verlangt bei der Energieeffizienz grundsätzliches Einsparen der Energieverbräuche. Das betrifft also auch die „grüne Energie“ – die in einen Einheitstopf geworfen wird.
Unter dem Strich dürfte es für zahlreiche Hausbesitzer erleichternd sein, was beschlossen worden ist, da sie im Zweifel nicht auf eigene Rechnung sanieren müssen – wenn die Quartiere es hergeben. Auf der anderen Seite verliert die grüne Energie an Attraktivität.