Die EU-Kommission möchte offenbar weiterhin daran festhalten, die Bargeldnutzung nicht nur schwieriger werden zu lassen, sondern am Ende auch einzuschränken, denken Kritiker oft genug. Nun zeigt sich, dass auch die Europäische Zentralbank (EZB) den Kurs der EU-Kommission nicht mehr ganz mittragen möchte. Die EZB hat nach einem Beitrag von Norbert Häring nun eine „kritische Stellungnahme“ zu einem „Entwurf einer Bargeld-Richtlinie“ der EU-Kommission verfasst. Das ist interessant. Die EZB möchte demnach, dass Staaten und auch Geschäfte, sprich private Unternehmen, nicht die Annahme von Bargeld – in Euro jedenfalls notiertes Bargeld – verweigern dürfen, indem sie einfach eine einseitige Erklärung abgeben.
EZB: Bargeldannahme nicht einfach ausschließen
Die EU möchte den digitalen Euro erst einmal entwickeln und dann nach vorne bringen. Der digitale Euro wäre in dem Sinne eine neue Währung, als diese nicht mehr einfach wie bislang durch Kredite geschöpft (neu erzeugt) wird, sondern von der Zentralbank selbst. Es ist in dem Sinne reines Zentralbankgeld, wobei die Nutzung dieses Geldes auch einfacher – von der Zentralbank – zu kontrollieren ist oder wäre.
Die EU-Kommission nun möchte im Wettbewerb der Währungen offenbar, so der Bericht, den digitalen Euro quasi bevorzugen. Das würde heißen, dass – nach dem Richtlinienentwurf – der digitale Euro ein zweites gesetzliches Zahlungsmittel wird. Nur kleinere Geschäfte sollten demnach die Annahme des digitalen Euro verweigern dürfen. Der Kniff dabei: So können nicht nur logisch, sondern gemäß Richtlinie die anderen Geschäfte sowie auch der Staat die Annahme des anderen gesetzlichen Zahlungsmittels, des Bargeld-Euro, per Erklärung einfach verweigern.
Dagegen nun hat sich die EZB gewandt. Sie meint, dass die Annahmeverweigerung verboten werden soll. Damit würde auch die „gängige Praxis“, bei der z.B. Restaurants die Annahme von Bargeld verweigern, in Frage gestellt.