Die LNG-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat Wellen geschlagen. Wir berichten noch einmal darüber, was z. B. dazu gemeldet worden ist.
Wie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingeklagt, hat das oberste Verwaltungsgericht der Nation den Betreibern des Gasleitungsnetzes, Gascade, heue die Weisung erteilt, die Errichtungsprozesse der Verbindungsleitung zum LNG-Hafen auf Rügen einstweilen zu unterbrechen. Gascade beabsichtigte im Raum des Greifswalder Bodden an diversen Stellen, die Leitung mittels Schlamm und Gestein zu bedecken. Allerdings herrscht im Zeitfenster von Januar bis Mai ein generelles Verbot für derartige Bauvorhaben: Denn Heringe haben Fortpflanzungszeit und es gilt die Rastperiode der Vögel.
Hierfür hatte Gascade bei der zuständigen Bergbehörde in Stralsund eine Sondergenehmigung eingeholt und diese auch zugesprochen bekommen. Jedoch legte die DUH Einspruch beim obersten Verwaltungsgericht ein und stellte einen Eil-Antrag. Dieser Forderung gab das Gericht nun nach, indem es Gascade anwies, die Errichtungstätigkeiten vorübergehend zu unterlassen. Das Gericht hat festgestellt, dass in diesem Punkt noch kein endgültiges Urteil gefällt wurde. Stattdessen sei der Dringlichkeitsantrag der DUH gegen die spezielle Freigabe der Bergbehörde erst am 9. Januar eingereicht worden und man habe die beteiligten Parteien darum ersucht, bis zur Urteilsfindung die Baumaßnahmen vorerst einzustellen.
Karsten Schneider, parteiloser Bürgermeister von Binz, der sich dem LNG-Projekt entgegenstellt, sprach gegenüber der Berliner Zeitung von einem enormen Erfolg und von einem „Triumph“. Weniger groß wird die Freude bei Robert Habeck und Co. sein können!