Die Bundestagswahlen in Berlin hat der rot-rot-grüne Senat weitgehend der Lächerlichkeit ausgesetzt. Die Wählerinnen und Wähler konnten teils nicht wählen, weil keine Wahlzettel vorhanden waren. Die Wahllokale blieben teils mit langen Schlangen noch länger als bis 18.00 Uhr geöffnet. Jetzt offenbart sich ein weiteres Kuriosum. Berlin und das Wahlchaos sind unbeschreiblich.
Auch Menschen, die nicht wählen durften, haben gewählt
Jetzt stellt sich laut Bericht der „Welt“ heraus, dass auch Menschen an der Wahl teilgenommen haben, die gar nicht wählen durften. Zumindest einige Jugendliche im Alter von 18 Jahren haben offenbar tatsächlich mitgewählt, weil sie Stimmzettel für die Bundestagswahl in den Wahllokalen erhielten.
Zudem erhielten sie die Stimmzettel für die Berlin-Wahl (das Land wählte selbst), für die Bezirksverordnetenversammlung und für die Volksabstimmung zur Enteignung von Immobilienkonzernen. So fand die Welt einige Jugendliche, die von ihrem Wahlerlebnis erzählten. Sie hätten nur bei den regionalen Wahlen teilnehmen dürfen, da das Wahlrecht auf dieser Ebene auf 16 Jahre herabgesetzt it.
Selbstverständlich lässt sich nach Abgabe der Stimmzettel nicht mehr nachweisen oder prüfen, wie viele Menschen unberechtigter Weise mitgewählt haben. Die Stimmzettel haben keine Namen und auch keine Kennzeichnung. Dennoch fühlt die Berliner Verwaltung, regiert durch rot-rot-grün, sich offenbar gewappnet.
Marc Albrecht, ein für Blankenburg und Weißensee zuständiger Leiter des Bezirkswahlamts Pankow, weiß zu berichten: „Wir können die Schilderungen nicht nachprüfen – wenn es stimmt, sind das aber bedauerliche Einzelfälle. Es liegt auch in der Eigenverantwortung der Jugendlichen, nicht zu wählen, falls ihnen Stimmzettel ausgehändigt werden. Das können wir von jedem erwarten, nicht an Wahlen teilzunehmen, für die er nicht zugelassen ist.“ Die Antwort ist erstaunlich: Wenn man nicht prüfen kann, lässt sich für gewöhnlich auch nicht feststellen, wie viele Fehler es gab und ob es „Einzelfälle“ waren. Zudem ist es erstaunlich, dass es der „Eigenverantwortung“ von Menschen obliegt, ob sie die angebotene Möglichkeit, zu wählen, wahrnehmen.