Die sogenannte Bundesnotbremse verknüpfte bestimmte Inzidenzzahlen mit dem Lockdown von Wirtschaft und Gesellschaft. Nun hat Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der „Welt“ mitgeteilt, dass die Bundesnotbremse bei steigenden Infektionszahlen ggf. wieder in Kraft gesetzt werden müsste.
Viele Buchstaben folgen
Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich demnach auf einiges gefasst machen. Denn aktuell seien wir bei Delta. Das griechische Alphabet aber habe „noch viele Buchstaben“. Der Deutsche Städte tat meint dazu: „Aktuell sind wir zum Glück mit den Inzidenzen weit von einer Bundesnotbremse entfernt. Sie muss nur dann erneut installiert werden, falls die Zahl der Infektionen auch wegen neuer Virusvarianten bundesweit wieder stark steigt“, heißt es ebenfalls der „Welt“ gegenüber.
Die Parteien im Bundestag scheinen demselben Bericht nach zumindest vorsichtiger zu sein. So wird Fraktionsvize Thorsten Frei von der Union dahingehend zitiert, dass die AHA-Regeln wegen der Delta-Regeln weiterhin wichtig seien. Die Reaktivierung der Notbremse halte er gegenwärtig jedoch nicht für erforderlich.
In dieselbe Kerbe schlägt auch Dirk Wiese, Fraktionsvize der SPD. Denn der Inzidenzwert sollte nicht das einzige Kriterium sein. Daher würde er eine Bundesnotbremse 2.0 vollständig ablehnen.
Noch immer ist nicht eindeutig klar, wie groß etwa die Insolvenzwelle in Deutschland sein wird. Die Insolvenz unter Privatverbrauchern sei nach Meinung der Creditreform gestiegen, bei Unternehmen zeige sich eine rückläufige Entwicklung. Nun sind jene allerdings auch mit Ausnahmen lange Zeit davon befreit worden, die Insolvenz anzumelden. Deshalb sind die Effekte nicht so deutlich zu sehen. Der Bundeshaushalt hat für das laufende Jahr einen Schuldenberg von fast 200 Milliarden Euro erreicht. Insofern stellt sich nach Meinung zahlreicher Beobachter die Frage, inwiefern eine Wiederbelegung der Bundesnotbremse mit bundesweit einheitlichen Regelungen wirtschaftlich noch abzufangen wäre.