Die Gas-Soforthilfe soll im Dezember darin bestehen, dass der Staat die Abschlagszahlungen an die Lieferanten übernimmt. Somit soll ein 12tel der Kosten im Jahr erstattet werden. Die Detailplanung aus dem Habeck-Ministerium stößt nun allerdings auf Kritik – es würde einen erheblichen Mehraufwand geben, da Grundlage die tatsächlichen Abschlagszahlungen für den Dezember seien und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen die September-Abschlagszahlungen. Diese Zahlen stünden jetzt fest – die Dezember-Werte müssen die Energieversorger ermitteln. Erneut ein handwerkliches Missgeschick der Habeck-Behörde?
Kompliziert statt einfach: Kritiker sprechen von Markenzeichen der Habeck-Behörde
„Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Pläne für die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember konkretisiert. Die Ressortabstimmung zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag wurde eingeleitet, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.
Demnach stehen Details zur geplanten Übernahme der Dezember-Abschläge fest. Letztverbraucher sollen grundsätzlich von der Abschlagszahlung im letzten Monat des Jahres freigestellt werden – ein Zwölftel der Jahreskosten soll so erstattet werden. Grundlage sollen die für Dezember 2022 vereinbarten Preise sein. Das weicht von den Vorschlägen der Gas-Kommission ab, die stattdessen empfohlen hatte, Abschlagszahlungen auf Basis der September-Kosten zu erstatten.
Der Entlastungsplan für Gaskunden stößt in der Praxis auf Kritik. „Der Gesetzesvorschlag stellt – gemessen an den Vorschlägen der Gaskommission – einen erheblichen Mehraufwand für die Energieversorger dar“, sagte der Energierechtsexperte Peter Rosin der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Ziel muss schnelle und einfache Hilfe sein, denn wir sind in einer Notsituation. Da sollte die Politik auf komplexe Lösungen verzichten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur