Corona-Protokolle: Luft für Lauterbach und Co. „wird dünner“

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Die Regierung und deren Anwälte wollen „unter allen Umständen verhindern, dass die Protokolle des Corona-Expertenrates komplett ungeschwärzt veröffentlicht werden“, heißt es. Zu Beginn der nun abgelaufenen Woche haben gleich vier Anwälte vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Entschwärzung agiert. Noch, so nun auch in den Medien, wurde kein Urteil gefällt. Allerdings, würde „die Luft für die Bundesregierung und ihr Juristen-Team (…) immer dünner.

Die Regierung möchte nicht entschwärzen und führt dafür ihre Gründe an

Bloß nicht alles zeigen

So ginge es im ersten Punkt der Verteidigung um den „Schutz internationaler Beziehungen“. So hatte der Expertenrat eine „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie“ formuliert. Diese Passage ist schwarz – und soll offenbar nun die Beziehungen zu China belasten, wenn sie entschwärzt würde.

Die zweite Argumentationslinie: Leib und Leben von Mitgliedern des Experten-Rates seien gefährdet. Es ist zwar bekannt, wer im Experten-Rat saß. Nichte bekannt ist jedoch, wer was sagte – und hier würde die Gefahr größer. Hendrik Streeck allerdings äußerte sich dazu schon jetzt wie folgt: „Nein, ich bin bisher nicht gefragt worden, ob mein Name bei den Protokollen des Expertenrats entschwärzt werden kann. Ich hätte aber auch nichts dagegen.“

Das Gericht interessierte sich wohl für die Aussage: Der Richter erkundigte sich bei den Anwälten der Regierung danach, „warum die einzelnen Rats-Mitglieder nicht gefragt worden“ wären. Die Antwort soll nicht „zufriedenstellend“ gewesen sein.

Schließlich ging es um die Einschätzungen der Experten zu den Impfstoffen. Die Regierung möchte nicht entschwärzen, weil auch „Namen von Pharmaherstellern, Pharmapräparaten (Medikamente oder Impfstoffe) oder Bezugsquellen von Medikamenten geschwärzt“ würden – um die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (…) bei der Beschaffung von Impfstoffen sowie Medikamenten und damit fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr“ beeinträchtigt werden könnten.

Der Richter meinte: „Das überzeugt mich einfach nicht.“

Nun kann das Urteil kommen – in bis zu 14 Tagen.

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