Das Familiengericht in Weimar hatte in einem Urteil entschieden, dass die Masken- und Testpflicht an zwei Schulen untersagt ist. Wir hatten berichtet. Da das Urteil nun die Runde und Schule macht und von anderen Gerichten und Anwälten als Vorlage genommen wird, um gegen Masken- und Testpflicht von Schülern vorzugehen, droht den beiden Amtsrichtern nun der eisige Wind der Corona-Politik entgegenzuschlagen.
Strafanzeigen gegen Richter
Gegen die beiden Richter wurden drei Strafanzeigen wegen „Rechtsbeugung“ eingereicht, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt dem „Spiegel“. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Anzeigen gegen die Weimarer Amtsrichter. Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen von Erfurt untersucht, ob die gegen die Familienrichter vorgebrachten Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.
Die Mutter von zwei Söhnen hatte gegen die Test- und Maskenpflicht in den beiden Schulen geklagt. Der Amtsrichter ordnete nach der Einholung von drei Experten-Gutachten den Präsenzunterricht an den beiden Schulen an und untersagte die Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Das Urteil gilt nicht nur für die beiden Jungen, sondern für alle Kinder der beiden Schulen in Weimar.
Nicht nur die Erfurter Staatsanwaltschaft droht dem Amtsgericht. Auch das Bildungsministerium Thüringen hat Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und behält sich laut Medienberichten vor, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu stellen. Im Merkel-Staat darf nach Meinung von Kritikern eben nicht jeder machen, was er will, selbst wenn die Weimarer Richter einfach nur Recht sprechen. Die Corona-Pandemie wird dann beendet, wenn die Bedingungen erfüllt sind.