Die Kultur soll ein Staatsziel im Grundgesetz werden, so Claudia Roth (Grüne), die Kulturstaatsministerin ist. Die Kultur könne bei Verteilungskämpfen sinngemäß nicht einfach hinten runterfallen. Das Grundgesetz schützt bis dato allerdings dem Verständnis nach Bürgerinnen und Bürger höchstrechtlich gegen den Staat.
Kultur soll grundgesetzliches Ziel sein – so sinniert Claudia Roth
„Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) will Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. „Wenn die Säckel immer leerer werden, überlegen Kommunen, wo sie sparen können, und dann beginnen die Verteilungskämpfe“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Es gebe eine Verantwortungsübernahme des Staates und der Gesellschaft. „Kultur ist ein Staatsziel und kann nicht einfach wegfallen wie ein Luxusgut, das man sich nur in guten Zeiten leistet.“ Um dieses Ziel zu erreichen, hofft Roth auf „Unterstützung aller demokratischen Parteien“, ohne parteipolitische Debatte der Opposition gegen die Regierung. Roth äußerte sich auch zu geringen Auslastungszahlen bei Kulturveranstaltungen.
„Entscheidenden Grund“ dafür sei, dass vielen Menschen durch die erhöhten Kosten weniger Geld zur Verfügung stehe: „Da müssen wir in der Kulturpolitik schauen, wie wir dem entgegenwirken können.“ Dabei geht es ihr nicht nur um wirtschaftliche Aspekte: „Ich möchte, dass Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Clubs auch Räume sind, die den Menschen Bildung, Kommunikation und soziale Wärme ermöglichen.“ Angesichts vieler sanierungsbedürftiger Theater in Deutschland sagte Roth lediglich, sie überlege mit Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) „sehr intensiv, wie wir da herangehen können“. Auch das Umweltbundesamt sei im Boot, denn „Theater sind häufig noch weit entfernt von Klimaneutralität“.“
Beitrag mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Kulturstiftung des Bundes, über dts Nachrichtenagentur