Robert Habeck möchte die Umsetzung eines noch nicht einmal beschlossenen Gesetzes nun vorab vorbereiten. Die Opposition dürfe sich noch Beratungszeit nehmen, meinte er nach dem Entscheid des BVerfG zum Heizungsgesetz. Das Gesetz sei aber in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint, so Habeck. Das ist zumindest erstaunlich, denn der Gesetzestext lag den Expertenberatungen am Montag der laufenden Woche nicht einmal vor. Das Parlament stimmt über das Gesetz ab, und auch das hat das Gesetz – vor der „Zustimmung“ der Regierungsfraktionen – nicht hinreichend vorher erhalten.
Im Sommer möchte Habeck weiter die Implementierung des Gesetzes vorantreiben
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beratung und Verabschiedung des Heizungsgesetzes zu verschieben, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes bereits im Vorfeld vorzubereiten. „Ich habe höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Habeck.
„Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktion entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen. Und sie haben gemeinsam deutlich gemacht, dass das Gesetz in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint ist und so für die zweite und dritte Lesung aufgesetzt wird.“ Er halte dies für ein gutes Vorgehen, sagte der Grünen-Politiker, der zuletzt noch für eine Abstimmung vor der Sommerpause geworben hatte. „Ausreichende Beteiligungsrechte der Abgeordneten werden in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe gewährleistet. Zugleich bringt es die nötige inhaltliche Klarheit, so dass wir über den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten können“, so Habeck.
Das sei für die Bürger und auch für die wirtschaftlichen Akteure wichtig, „damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben“.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Heizungsrohr, über dts Nachrichtenagentur