Am 11. Februar wird in Berlin in einigen Bezirken die Bundestagswahl von 2021 wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat darüber nun am Dienstag entschieden. Die Wahl wird in 455 Wahlbezirken sowie in den entsprechenden Briefwahlbezirken nachgeholt, so der Beschluss. Diese Wahl müsste als „Zweistimmenwahl“ durchgeführt werden, also mit einer Erststimme sowie mit einer Zweitstimme.
Linke ist erleichtert
Starke Änderungen gegenüber dem früheren Wahlergebnis wird es wohl nicht geben. Die Linke sagte über den früheren Fraktionschef Dietmar Bartsch: „Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden“.
Dies reflektiert, dass bei einer vollständigen Wahlwiederholung auch die Direktmandate der Linken auf dem Prüfstand gestanden hätten. Die Linke hätte ihre Mandate im Bundestag verlieren können.
Grund für die Wahlwiederholung sind die Verhältnisse zur Bundestagswahl am 21.9.2021. Damals waren Menschen – viel zu – lange vor den Wahllokalen nicht zur Wahl gekommen, konnten teils erst nach formaler Schließung um 18.00 Uhr wählen, teils waren Stimmzettel falsch oder überhaupt nicht vorhanden.
Das wiederum hat sich das Verfassungsgericht offenbar genau angesehen und damit die Wahl in diesen Bezirken für ungültig erklärt. Dies ist ein vergleichsweise peinliches Ergebnis, insofern der Bundestag selbst zum Beispiel in einem eigenen Beschluss weniger Wahlbezirke neu wählen lassen wollte. Nun wird die Frage sein, wie sich die Stimmungswahl in Berlin – ohne nennenswerte Auswirkungen auf die aktuelle Zusammensetzung – bei den gebeutelten Ampel-Parteien in den Ergebnissen niederschlagen wird. Aktuell haben die Parteien verlauten lassen, die Regierungskoalition noch fortführen zu wollen. Die Umfragen jedoch werden immer schlechter – aus der Sicht der Ampel-Zustimmung.