Seit mehr als einem Jahr wird darüber berichtet, dass Ortskräfte in Afghanistan als Kontaktleute Deutschlands verfolgt würden. Die Bundesregierung gab nun an, sie habe keine Erkenntnisse über eine systematische Verfolgung, „individuelle Gefährdungen“ jedoch könne es gegeben haben.
Ortskräfte in Afghanistan: Keine systematische Verfolgung?
„Laut Bundesregierung gibt es keine Erkenntnisse über eine systematische Verfolgung der sogenannten Ortskräfte in Afghanistan. Allerdings könne es zu „individuellen Gefährdungen“ gekommen sein, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Diese würden Berücksichtigung bei einer etwaigen Aufnahme in Deutschland finden. Dabei sei ein am 17. Oktober auf den Weg gebrachtes „humanitäres Bundesaufnahmeprogramm“ vom „ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren“ zu unterscheiden. Für das Aufnahmeprogramm kämen Personen in Frage, die durch Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft in der Vergangenheit oder als Mitglieder vulnerabler Gruppen individuell gefährdet seien. Auch Ortskräfte könnten unter diesen Bedingungen aufgenommen werden. Auf das Ortskräfteverfahren habe das Aufnahmeprogramm aber keine Auswirkungen, so die Bundesregierung.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Transportflugzeug Airbus A400M der Bundeswehr, GAF, Text: über dts Nachrichtenagentur