Die Bundesländer wollen das Gebäudeenergiegesetz an einigen Punkten ändern, wurde jetzt bekannt. So solle das Gesetz nach dem „Bundesratsausschuss für Städtebau“ erst ab 1. Januar 2027 in Kraft treten – also mit dreijähriger Verspätung.
Bundesratsausschuss für Städtebau fordert: Neues Gesetz soll erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten!
„Die Länder wollen über den Bundesrat das geplante Gebäudeenergiegesetz an zentralen Stellen abändern. Das berichtet „Business Insider“.
Der Bundesratsausschuss für Städtebau fordert, dass das neue Heizungsgesetz erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte – drei Jahre später, als von der Ampel-Koalition geplant. Im Hinblick „auf bestehende Lieferengpässe bei Wärmepumpen, mangelnde personelle Ressourcen im SHK-Gewerbe und noch erforderliche Fortbildungen“ sei eine effektive Umsetzung des Gesetzes ab 2024 gar nicht möglich und von einer „Zielverfehlung“ auszugehen. Der Umweltausschuss des Bundesrats spricht sich zudem dafür aus, die Möglichkeiten zum Einbau neuer Heizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden könnten, aus dem Gesetz zu streichen. Der Einsatz von Wasserstoff sei beim Heizen aus Energiespar- und Kostengründen aktuell „nicht sinnvoll“ und setze „falsche Anreize“ bei Verbrauchen.
Eine Einschätzung, die im Wirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) geteilt wird – nicht aber bei der FDP, die sich für Wasserstoff-Heizungen stark einsetzte. Der Umweltausschuss bemängelt außerdem – ebenso wie der Ausschuss für Wohnungswesen sowie der Arbeitsausschuss – die Ausnahmeregelung für Menschen ab 80 bei der Heizungsreform. Laut dem Kabinettsentwurf sollen diese von der Austauschpflicht auf erneuerbare Heizungen ausgenommen werden. Der Umweltausschuss des Bundesrats hält so eine Altersregelung für willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich; der Wohnungsausschuss schlägt stattdessen vor, die Ausnahmepflicht auszuweiten und ab „Renteneintrittsalter“ zu formulieren.
Weiter fordert der Umweltausschuss, Vermietern die Umlage von Investitions- und Einbaukosten neuer klimafreundlicher Heizungen auf ihre Mieter komplett zu verbieten. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass nur 50 Prozent der entsprechenden Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen. Der Umwelt- sowie der Wohnausschuss fordern zudem, dass die Klimaboni, die die Gesetzesreform vorsieht, angepasst werden. Bestimmte Boni sollen nur Eigentümer bekommen, die die Maßgabe von mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betriebene Heizungen noch übertreffen.
Die Ausschüsse fordern, die Boni allen Eigentümern zu zahlen, die sie grundsätzlich erfüllen. Der Gebäudesektor verfehlt seit 2020 jährlich die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Emissionsminderungsziele, mit denen die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten werden sollen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur