Der Marktanteil, den Google als Anbieter von Werbeplattformen hat, ist durch eine Vielzahl an Dienstleistungsprogrammen und-unternehmen enorm. Das stößt nun ausgerechnet in Deutschland dem Bundeskartellamt auf. Bis dato sind die sozialen Medien oft genug mit Samthandschuhen angefasst worden, hatten die jeweiligen Kritiker festgestellt. Ein Agenturbericht nun thematisiert, dass Google eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ habe. Dies wiederum wird nun dem Bericht zufolge geprüft werden. Damit kann das Kartellamt nun für die kommenden fünf Jahre bestimmte sogenannten wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten, so der Bericht.
Kartellamt geht nun gegen einen der großen Riesen vor und greift in die Marktstellung ein – eventuell
Zum Agenturbericht über das neue Verfahren/ die neue Einordnung: „Das Bundeskartellamt hat die Voraussetzungen für eine schärfere Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens Google geschaffen. Die Behörde habe eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Google festgestellt, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch mit.“
Das sei ein „ganz wesentlicher Schritt“, denn auf dieser Grundlage könne das Kartellamt jetzt „konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen“. Hintergrund ist eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Die Behörde kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Bei der Alphabet-Entscheidung handelt es sich um den ersten förmlichen Beschluss auf der Basis dieser Vorschrift. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Bundesbehörde.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Google-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur