In gut 14 Tagen kann nun die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus erneut durchgeführt werden. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gericht hat einen Antrag auf „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ mit dem Ziel, die Wahl nicht durchzuführen. Geklagt hatte mehrere „Berliner Abgeordnete und Wähler“, wie es heißt. Die Verfassungsbeschwerde selbst steht hingegen noch aus. Dementsprechend wäre ggf. auch nach der Wahl noch eine gegenteilige Entscheidung möglich.
Berlin, Berlin – und einige Abgeordnete wollen einfach nicht neu wählen lassen
„Die Berliner Abgeordnetenhauswahl kann am 12. Februar wiederholt werden. Mit einem am Dienstag veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wahl zu verhindern.
Damit wollten mehrere Berliner Abgeordnete und Wähler die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern. Den Eilantrag hatten die Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Benachrichtigung für Wiederholungswahl in Berlin am 12.02.2023, über dts Nachrichtenagentur