Das Bundeslang Bayern möchte Korrekturen am Infektionsschutzgesetz. Das Änderungsanliegen werde „leider“ noch nicht berücksichtigt, so Klaus Holetschek, CSU-Minister.
Impfung solle „sechs Monate“ Abstand bei Doppelimpfung haben
„Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert Korrekturen der Bundesregierung am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. „Leider sträubt sich die Bundesregierung bislang weiter, unsere Änderungsanliegen zu berücksichtigen“, sagte er am Sonntag.
Dringend notwendig sei ein rascher Verzicht auf die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, „frisch“ geimpfte und genesene Personen geben müsse. „Eine solche Regelung wäre im Vollzug schlicht nicht umsetzbar.“ Zudem habe sich die Ständige Impfkommission (Stiko) am Donnerstag zum gebotenen Mindestabstand für die zweite Auffrischungsimpfung „offiziell und klar geäußert“, fügte Holetschek hinzu. Mit der Empfehlung von sechs Monaten Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung oder einer vorangegangenen Infektion könnten alle arbeiten.
Das müsse jetzt auch die Ampel-Koalition bei der Verbesserung des Infektionsschutzgesetzes akzeptieren. „Das Drei-Monats-Intervall als Ausnahme von der Maskenpflicht passt nicht zur neuen Stiko-Empfehlung und ist den Menschen nicht vermittelbar“, so der CSU-Politiker. Insgesamt sei der von der Berliner Ampel vorgelegte Gesetzentwurf „sehr schwammig“ formuliert. „So sind die Kriterien und Voraussetzungen für weitergehende Maßnahmen der Länder für die `Notbremse` zu unbestimmt.“
Es sei zum Beispiel unklar, was „`ein besonders starker Anstieg“ der Sieben-Tage-Inzidenz oder eine „Stagnation auf einem sehr hohen Niveau“ sein solle. „Die Bundesregierung muss bei den von ihr skizzierten Leitplanken nacharbeiten, nicht die Länder“, sagte der bayerische Minister.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Frau mit Mundschutz, über dts Nachrichtenagentur