Einem Bericht nach spähen Geheimdienste aus dem Ausland sowie „andere mögliche Saboteure“ das Internet über deutsche Energienetze aus. Allerdings spricht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hier auch von frei zugänglichen Informationen – ob der Begriff des „Ausspähens“ hier richtig ist?
Behörden, Unternehmen und Co. sollen nicht mehr so viele Daten online stellen….
„Ausländische Geheimdienste und andere mögliche Saboteure suchen nach Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) das Internet systematisch nach Information über die deutschen Digital-, Strom- und Gasnetze ab. Um nicht noch Hinweise auf mögliche Anschlagsziele zu liefern, sollten Unternehmen, Behörden und Industrieverbände deshalb nicht mehr so viele Daten, Karten und Baupläne online stellen, heißt es in einem „Sicherheitshinweis für die Wirtschaft“ des BfV, über den die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.
„Veröffentlichungen, die frei im Internet abrufbar sind, bieten häufig sehr detaillierte Informationen. Das gilt zum Beispiel für Präsentationen, die sich ursprünglich an Behörden und Marktteilnehmer richten, aber auch für Kartenmaterial, das Standorte von Anlagen oder Trassenverläufe abbildet“, schreiben die Verfassungsschützer. So ließen sich „Schwachstellen und damit Ansatzpunkte identifizieren, um physische und cybergestützte Sabotagehandlungen durchzuführen“. Schlimmer noch: Weil Firmen auch detaillierte Handlungsanweisungen für Krisenfälle ins Internet stellten, erhielten Geheimdienste und Terrorgruppen die Möglichkeit, nach einem Anschlag auch die „Notfallabläufe zu unterbrechen oder zumindest zu stören“. Kritik gibt es in diesem Zusammenhang auch an den gesetzlichen Transparenzpflichten für Unternehmen, die angesichts des Ukraine-Kriegs und anderer neuer Bedrohungen komplett überdacht werden müssten. So will etwa die Deutsche Telekom einen Teil der verlangten Daten für den sogenannten „Infrastrukturatlas“, eine Art digitale Landkarte Deutschlands, nicht mehr liefern. Die zuständige Bundesnetzagentur wies die Kritik allerdings zurück und erklärte, das „Spannungsfeld“ zwischen dem Informationsbedarf der Marktakteure und der Öffentlichkeit sowie dem notwendigen Geheimhaltungsbedarf werde regelmäßig geprüft und neu bewertet. Hintergrund der Debatte ist nicht zuletzt der Anschlag auf zwei Glasfaserkabelschächte der Deutschen Bahn im Oktober vergangenen Jahres, mit denen bislang unbekannte Täter den Zugverkehr in Norddeutschland für Stunden weitgehend lahmgelegt hatten. Der Fall sorgte in Sicherheitskreisen vor allem deshalb für Aufregung, weil nicht nur ein Kabel in Berlin, sondern auch die Ersatzleitung im 500 Kilometer entfernten Herne durchtrennt worden war. Der oder die Täter mussten also über großes Insiderwissen verfügen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur