Die Grünen stehen derzeit unter Beobachtung. Nachdem Annalena Baerbock zur Kanzlerkandidatin ausgerufen wurde, widmen sich diverse Medien nun verschiedensten Aspekten der Kandidatin und ihrer Partei. Jüngst hat sie Nebeneinkünfte nachmelden müssen. Nun muss ein weiterer prominenter Grüner nachlegen: Cem Özdemir meldete der Bundestagsverwaltung gleichsam Nebeneinnahmen nach.
Sonderzahlungen der Partei
Annalena Baerbock hatte etwa 25.000Euro Sonderzahlungen durch die Partei der Grünen erhalten, da sie als Parteimitvorsitzende wie andere Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle etwa für Wahlerfolge honoriert worden sein soll. Solche Einnahmen sind Nebeneinkünfte, die der Bundestagsverwaltung gemeldet werden müssen. Diese Meldung hat Annalena Baerbock vor wenigen Tagen nachgeholt. Erklärtermaßen habe man festgestellt, dass die Zahlungen nicht angemeldet worden waren.
Der vormalige Parteivorsitzende Cem Özdemir, heute noch Bundestagsabgeordneter, hat auch noch einmal geprüft oder prüfen lassen. Er habe im Mai das Weihnachtsgeld, das für die Jahre 2014 bis 2017 ausgeschüttet worden ist, nachgemeldet, beschreibt der „Tagesspiegel„. Das Weihnachtsgeld umfasst 20.580,11 Euro. Ihm und seinen Mitarbeitern sei aufgefallen, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt sei, so das Büro des Bundestagsabgeordneten. Die Meldung sei nicht auf Betreiben der Bundestagsverwaltung erfolgt. Die Erklärung lässt offen, wie festgestellt wurde, dass das Versäumnis versehentlich vorgefallen sei. Die Erklärung allerdings beinhaltet den Verweis darauf, dass das Geld ordentlich versteuert worden sei.
Dies allerdings gilt als wenig überraschend, denn die Lohnbuchhaltung der Partei selbst dürfte wie bei Überweisungen üblich die Steuer bereits abgeführt haben. Insofern enthält die Erklärung bis dato keine Begründung dafür, wie dieses „Versehen“ zustande kam noch mehr als die Selbstverständlichkeit, dass eine Lohnbuchhaltung Steuern abgeführt hat. Ein Skandal wird daraus allerdings nicht werden, insofern die Versäumnisse von Baerbock und Özdemir keine Straftaten darstellen. Die beiden grünen Spitzenpolitiker haben lediglich gegen eine Anzeigepflicht verstoßen.