Zuletzt war die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender des ZDF und dessen Sparten in die Kritik geraten, nachdem der Sender per Tweet „Tricks von Wohnungsbesitzern“ aufführte und damit offenbar die Gewalt gegen Immobilienunternehmen erklären wollte. Die ARD steht indes ebenfalls in der Kritik. Sie sprang als öffentlich-rechtlicher Nachrichtensender für Frau Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin der Grünen, in die Bresche.
Tweet zu einer Debatte
Die ARD ließ sich über Twitter auf eine Debatte ein, die sich um die Talkshow „Maischberger“ herum entwickelte. Die Diskutanten waren sowohl der „Account“ von Maischberger wie ein Nutzer. Der Nutzer soll die Allgemeinbildung von Frau Baerbock angezweifelt haben.
Die ARD äußerte sich dazu: „Wie kommen Sie darauf, dass Frau Baerbock nicht gebildet ist? Schauen Sie sich die Ausbildung der Frau an. Wenn das keine Bildung ist…“
Der Tweet ist zu einem späteren Zeitpunkt vom Netz genommen worden. Die CDU-Politikerin und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner war der Auffassung, die Aussage hätte so auch direkt aus der Parteizentrale der „Grünen“ kommen können.
Journalistische Aufgabe ist es in der Regel, Sachverhalte zu dokumentieren und nach bestem Wissen und Gewissen einzuordnen. Allein die Sparte „Kommentar“ erlaubt es – dem impliziten Regelwerk nach – , Sachverhalte auch zu kommentieren. Gerade die sozialen Medien werden von öffentlich-rechtlichen oder privaten Massenmedien oft dafür angeprangert, sie würden die Sortenreinheit zwischen Kommentaren, subjektiven Einschätzungen und Nachrichten nur zu oft und allzu gern vermischen.
Die ARD scheint – ebenso wie das ZDF – selbst den Umgang mit neuen Nachrichtenformaten in den sozialen Medien noch nicht in ein Regelwerk gegossen zu haben. Stellungnahmen zugunsten Dritter der Diskussionen durch Redaktionen jedenfalls sind mit dem traditionellen Verständnis nicht zu vereinbaren.