In den aktuellen außenpolitischen Debatten spielt das Auslieferungsbegehren der USA gegen den Gründer von Wikileaks, Julian Assange, kaum noch eine Rolle. Noch immer aber muss Assange darum bangen, in die USA ausgeliefert zu werden. Dort, so die Befürchtung von Kritikern, würde ihm wegen des Geheimnisverrats keine adäquate medizinische Behandlung angeboten. Zudem könnte sogar eine Todesstrafe drohen, so befürchteten Berichterstatter in den vergangenen Jahren. Einem Agenturbericht nach hat das entsprechende Gericht in London nun ein Auslieferungsverbot aufgehoben. Insofern müsse Assange nun damit rechnen, möglicherweise an die USA ausgeliefert zu werden. Assange geht davon aus, dass seine Veröffentlichungen über Wikileaks rechtens gewesen seien, fürchtet aber selbst seit Jahren die Auslieferung in die USA.
Gericht hebt das Urteil wieder auf
„Wikileaks-Gründer Julian Assange muss nun doch wieder damit rechnen, an die USA ausgeliefert zu werden. In London hob der High Court of Justice ein entsprechendes im Januar ausgesprochenes Verbot wieder auf, wie am Freitag mitgeteilt wurde.
An Zusicherungen der USA, dass Assange in den USA eine angemessene medizinische Versorgung bekomme, sei nicht zu zweifeln, hieß es zur Begründung. Eine niedrigere Instanz muss nun aber wieder neu über den Auslieferungsantrag der USA entscheiden. In den Vereinigten Staaten steht Assange bereits seit etwa 2010 im Fokus der Justiz. Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben. Das bestreitet Assange auch gar nicht, hält die Veröffentlichungen aber für legitim. Dabei ging es unter anderem auch um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen.“
Noch ist unklar, wie es in diesem Fall weitergeht.
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur