Die Kosten für die Heizungswende sollen weniger von Mietern und dafür mehr von Vermietern getragen werden, so die Berichte über die jüngsten Einigungen. Demnach soll es höhere staatliche Förderungen geben. Das GEG wird den Berichten nach ab 2024 gelten – für Neubauten in Neubaugebieten sowie dort, wo kommunale Wärmeplanungen vorliegen. Startjahr für das GEG soll jeweils das Jahr sein, in dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, heißt es.
GEG – wird es jetzt verabschiedet?
„Mieter sollen im neuen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) offenbar stärker als bisher geplant entlastet werden. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.
Demnach sollen Vermieter die Modernisierungskosten künftig zwar um bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegen können, bisher waren maximal acht Prozent möglich, allerdings soll die staatliche Förderung so ausgestaltet sein, dass Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar leicht entlastet werden, schreibt die Zeitung. Außerdem sollen Mieter mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen sowie Bürgergeld-Bezieher zusätzliche staatliche Hilfen erhalten können. Wie die „Bild“ weiter schreibt, soll das GEG ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für Bestandsbauten gilt das Jahr, ab dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Dabei sollen auch Gasheizungen weiterbetrieben oder auch neu eingebaut werden können, wenn der kommunale Versorger klimaneutrale Gase oder Fernwärme anbietet. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer lässt offen, ob seine Fraktion in der nächsten Woche im Bundestag zustimmen wird: „Jetzt muss Habecks Ministerium Textvorschläge für die Gesetzesänderung liefern“, sagte er der Zeitung. „Nach Prüfung der Vorschläge entscheiden wir, ob wir nächste Woche abschließend beraten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Gaszähler, über dts Nachrichtenagentur