Die sogenannte Ampel, also SPD, Grüne und FDP, verfolgen aktuell das Konzept, 3G im Öffentlichen Nahverkehr durchsetzen zu wollen. Die Bahnen und Busse müssten demnach kontrollieren, ob Mitfahrer getestet, genesen oder geimpft sind. In zahlreichen Beiträgen in sozialen Medien wurde bezweifelt, dass dies auch nur im Ansatz möglich sei. Auch Fachleute – hier aus der Gewerkschaft der Polizei (GDP) – wehren sich. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gegenüber meinte der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der GDP, Andreas Roßkopf: „3G in Bus und Bahn müssen die DB und die anderen Verkehrsunternehmen mit ihren eigenen Sicherheitsdiensten und Zugbegleitern kontrollieren.“
Keine Verantwortung
Ein anderer Polizeiverband, hier der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, ist ähnlicher Ansicht. „Eine Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen ist definitiv keine polizeiliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Unternehmens DB AG“.
Die Bundespolizei, so die Begründung, würde auch keine Fahrkarten kontrollieren. Eingreifen würde die Polizei erst, wenn ein Fahrgast das Beförderungsmittel nicht verlassen möchte. Das Hausrecht des beauftragenden Unternehmens wiederum kann die Polizei durchsetzen.
Der Vize-Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, meinte demgegenüber: „Es kann höchsten stichprobenartige Kontrollen von 3GT während der Fahrt geben, diese muss die Bundespolizei durchführen“.
Die Zugbegleiter seinen keine Hilfspolizisten. Ohnehin sei der Ärger bereits groß, nachdem in einigen Bundesländern die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wieder eingeführt worden sei. Die Gewerkschaft sieht demnach die Kontrolle als Aufgabe der Polizei. Dass oder wenn dies nicht funktioniert, liege daran, dass Horst Seehofer als Innenminister die Bundespolizei „kaputtgespart“ habe.
Es wird spannend zu sehen, wie weit sich die neue Regelung überhaupt in einer Gesetzesvorlage findet bzw. dann durchgesetzt werden soll.