Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland ist nun als Entwurf fertig, kündigten Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann nun an. Die Hausärzte in Deutschland, namentlich der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, beklagt u.a. zu kleinteilige Maßnahmen. Die Regeln sollten einfach gehalten werden.
Regeln nicht einfach genug? Maskenpflicht je nach 3 oder 4 Monate Abstand zur Impfung
„Die Hausärzte und die Kinder- und Jugendärzte haben Kritik an den Plänen der Bundesregierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geübt. „Eine Lehre der Vergangenheit ist, dass zu kleinteilige Maßnahmen, die sich darüber hinaus noch im Wochenrhythmus ändern, häufig zu Verwirrung und Unklarheiten führen“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Wo immer möglich, sollten die Regeln daher so einfach wie möglich gehalten werden. „Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll. Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich. Im Zweifel muss man auch nicht alles gesetzlich haarklein regeln“, sagte Weigeldt. Es sei nicht nachvollziehbar, weswegen ein vollständiger Impfstatus nach drei Monaten anscheinend an Wert verlieren solle. „Diese Differenzierung nach vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse sollte noch einmal überdacht werden“, sagte Weigeldt. Er mahnte an, die bestehenden Impflücken bei der Erst-, Zweit- und Drittimpfung zu schließen und die Viertimpfung für besonders gefährdete Menschen voranzutreiben. „Das muss Priorität haben“, sagte der Hausärzte-Chef. Bei den Kinder- und Jugendärzten gab es geteiltes Echo auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Ich begrüße die Einigung zum Infektionsschutzgesetz, wonach es keine Schulschließungen mehr geben darf“, sagte Verbandschef Thomas Fischbach der „Rheinischen Post“ dazu. „Wir Kinder- und Jugendärzte erwarten von den Ländern, dass sie sich dem anschließen und Schulen auch bei hohen Infektionszahlen geöffnet bleiben.“ Eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse sei eine Verbesserung, weil Grundschüler außen vor blieben. „Grundschüler sollten aber generell von der Maskenpflicht befreit werden, insbesondere auch bei kulturellen Aktivitäten oder Sport. Wir wünschen uns auch, dass eine Maskenpflicht im Unterricht bei älteren Kindern nicht angeordnet werden kann“, sagte Fischbach. „Junge Menschen haben ein nur sehr geringes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf und müssen damit wieder Einschränkungen hinnehmen, um ungeimpfte Erwachsene zu schützen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Frau mit Maske, über dts Nachrichtenagentur