Kanzleramtsminister Helge Braun kassierte jüngst massive Kritik an einem Vorschlag, der die CDU tief zu erschüttern schien: Er wollte, dass die Schuldenbremse – wegen der Corona-Krise – ausgesetzt wäre bzw. bleibe. Dafür müsste das Grundgesetz verändert werden. Die Schuldenbremse sieht im Kern vor, dass der Staat auf der Ebene des Bundes und der Länder keine Schulden mehr – weiter – anhäufen darf.
Er relativierte nun seinen eigenen Vorschlag, nachdem ihm der Wind eiskalt ins Gesicht blies – wie die Reaktionen auch in öffentlich-rechtlichen Medien zeigten. Es ginge ihm nicht darum, „die Schuldenregel in Frage zu stellen“, sondern „verbindlicher als fortgesetzt mit der Notklausel“ zu agieren. Er liebe die Schuldenbremse.
Wirre Worte? Denn eine Schuldenbremse ist recht klar definiert und damit verbindlich. Die Notsituationen sind gleichfalls recht eindeutig definiert. „Für Notsituationen wie einen pandemiebedingten Konjunkturabschwung sind die Kreditgrenzen kurzfristig ausgesetzt – ansonsten müssen sie gelten“, ließ etwa der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung Carsten Linnemann wissen.
Kanzleramtsminister für Wegfall der Schuldenbremse
Auch die Ministerpräsidenten der Ländern, in denen die Union regiert, haben sich entsprechend kritisch geäußert. Dies würde, meinte etwa der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff, auch im Rahmen der EU ein falsches Signal setzen.
Helge Braun hatte sich mit seinem Vorschlag die Vorstellung von SPD und Grünen im Kern zu eigen gemacht, wonach die Schuldenbremse über einen bestimmten Zeitraum, der über 2021 hinausreicht, ausgesetzt werden müsste.
Braun verteidigt sich nun damit, dass die jährliche Aktivierung der Möglichkeit zur Notstandserklärung die Schuldenregel im Gegenteil dauerhaft aufweichen würde.
Die Argumentation hat einen immensen Schwachpunkt: Denn selbst wenn die Regierung die Schuldenregel auf diese Weise Jahr für Jahr neu aussetzen würde, müsste sie dies der Öffentlichkeit stets neu verkaufen. Immerhin.