Die Erziehungsmaßnahmen in Deutschland werden offenbar härter. Ein Braunschweiger Gericht hat sah nun einer 17jährigen gegenüber zu einem drastischen Urteil gezwungen: Ein Gesinnungsaufsatz, weil sich die Schülerin nicht hinreichend verhalten hatte. Ein Ausfluss der aktuellen Situation.
Schülerin war nicht gehorsam
Kritiker meinen, die Schülerin sei womöglich verdonnert worden, weil sie sich nicht hirneichend gehorsam gezeigt habe. Sie hat in der Fußgängerzone in Braunschweig – nach Meldung nur für kurze Zeit -keine Maske getragen. Die Stadtverwaltung sprach daraufhin ein Bußgeld über 75 Euro aus.
Die juristische Grundlage dafür ist das „Infektionsschutzgesetz IFGS. Dieses Bußgeld wollte die Schülerin nicht zahlen – oder konnte nicht. Dies wird aus dem Fall von außen nicht deutlich. Damit wäre die Schülerin möglicherweise auch zu Erzwingungshaft verdonnert worden. Das Gericht aber meinte es womöglich noch gut mir ihr.
Die Schülerin sollte einen Aufsatz über drei DIN A-4-Setien verfassen. Das Thema: „Die Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf das alltägliche Leben und Sinn und Zweck der Infektionsschutzregeln“.
Die Eltern der Schülerin gaben an, diese hätte vor Gericht darauf verwiesen, sie habe die Maske kurz wegen Übelkeit abgenommen. Zudem, dies als zweites Argument zur Begründung des Verhaltens der Schülerin, habe es keine Beschilderung gegeben, woraus der Zwang ersichtlich gewesen sei.
Allerdings habe die Polizei darauf verwiesen, es wäre die Pflicht der Schülerin gewesen, sich auf Facebook zu informieren.
Ein solcher Gesinnungsaufsatz dürfte in Deutschland 17jährigen gegenüber ausgesprochen selten ausgesprochen worden sein. Der Vorfall verdeutlicht, so Kritiker, wie sich die herrschende Lehre in diesem Land bezüglich der behördlichen Anordnungen in einen ideologischen Glaubenskrieg verwandle. Denn die Schülerin hatte angeboten, statt der Geldstrafe (die sie möglicherweise, s. o.) nicht hat zahlen können, die Strafe abzuarbeiten. Stattdessen musste sie einen Aufsatz schreiben.