Deutsche Gerichte haben im Jahr 2020 insgesamt rund 699.300 Personen in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt. Im Vergleich zum Jahr 2019 entsprach dies nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) vom Dienstag einem Rückgang um 29.600 Straftäter oder 4,1 Prozent.
Weitere 153.300 Strafverfahren endeten mit einem Freispruch des Angeklagten oder wurden aus anderen Gründen eingestellt. Analog zu den Vorjahren wurden auch im Jahr 2020 die meisten Verurteilungen, annähernd 40 Prozent, aufgrund von Eigentums- und Vermögensdelikten ausgesprochen. Sie machten zusammen mit den Verkehrsdelikten (20 Prozent) einen Anteil von knapp 60 Prozent aller Verfahren aus.
Im Vergleich zum Jahr 2019 ging die Zahl der Verurteilten bei den Vermögens- und Eigentumsdelikten jedoch um 22.900 zurück. Dies entsprach einem Rückgang um 7,8 Prozent. Bei den Verkehrsdelikten betrug der Rückgang 3.700 bzw. 2,2 Prozent.
Die meisten Verfahren enden mit Geldstrafen
Zu den Verkehrsdelikten zählten auch die verbotenen Autorennen. Sie werden seit Oktober 2017 nach § 315d StGB geahndet. Ihre Anzahl hat sich seitdem kontinuierlich erhöht. Wurden 2018 insgesamt 103 Verurteilungen ausgesprochen, erhöhte sich diese Zahl 2019 bereits auf 364 Fälle. Im vergangenen Jahr war mit dem Anstieg auf 722 rechtskräftige Verurteilungen nochmals fast eine Verdoppelung zu verzeichnen.
In rund einem Drittel aller Fälle wurden die Straftaten nicht nur im Jahr 2020 abgeurteilt, sondern auch begangen. Zwei Drittel der Urteile betrafen Fälle, in denen die Straftat vor dem Jahre 2020 verübt wurde. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Beispiel auf die Einbruchsdelikte in dieser Statistik zum größten Teil noch nicht zeigen können.
In den weitaus meisten Fällen sah das Urteil eine Geldstrafe vor. Sie wurde 554.600 mal verhängt, was einem Anteil von 79,3 Prozent aller Verfahren entspricht. Mit einer Freiheitsstrafe oder einem Strafarrest endeten 93.200 Verfahren, was einem Anteil von 13,3 Prozent entspricht.
Im Vergleich zum Jahr 2019 ging die Zahl der Verurteilungen um 3,3 Prozent auf 647.800 zurück. Nach dem Jugendstrafrecht wurden 51.500 Personen abgeurteilt. Das entsprach einem Rückgang um 12.9 Prozent.