Markus Braun, der ehemalige Vorstandschef der Wirecard AG sitzt seit Juli 2020 in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen in Untersuchungshaft. Dort wird er vorerst auch bleiben, denn das Oberlandesgericht München hat einem Antrag seines Verteidigers, die Untersuchungshaft zu beenden, abschlägig beschieden.
Die Richter des 2. Strafsenats sehen auch weiterhin einen dringenden Tatverdacht gegen Markus Braun gegeben und fürchten die Gefahr einer Flucht des Angeklagten. Der Haftprüfungstermin, bei dem das Oberlandesgericht genau diese Fragen zu klären hatte, endete für den Manager und seine Verteidigungsstrategie deshalb mit einer klaren Niederlage.
Eine Rolle gespielt haben mag bei der Entscheidung auch, dass Brauns langjähriger Vertrauter und Vorstandskollege, Jan Marsalek, sich seit dem Sommer 2020 auf der Flucht befindet und sich die Münchener Justiz die Panne eines weiteren Flüchtlings verständlicherweise nicht leisten möchte.
Nichts gewusst, nichts gehört
In seiner aktiven Zeit als Wirecard-Vorstand hatte Markus Braun immer wieder betont, in seinem Unternehmen alles im Griff und in alle Bereiche „vollen Einblick“ zu haben. Heute, nachdem seit dem Sommer 2020 bekannt ist, dass mehr als die Hälfte der damals behaupteten Wirecard-Umsätze mit Drittpartnern nur heiße Luft waren und auch die angeblich auf Treuhandkonten gebunkerten Milliardenbeträge nicht vorhanden sind, gibt der Ex-Vorstand sich ahnungslos, und versucht, in die Rolle eines Opfers zu schlüpfen.
Sie wird ihm offensichtlich vom Münchner Oberlandesgericht nicht abgenommen. So wird Markus Braun auch weiterhin inhaftiert bleiben und den Beginn seines Verfahrens abwarten müssen. Dieses kann erst beginnen, wenn die Staatsanwaltschaft München I, die unter der Leitung von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl den Fall bearbeitet und Braun und seine Kollegen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, der Untreue, unrichtigen Darstellung und Marktmanipulation verdächtigt, ihre Anzeige fertiggestellt hat.
Das kann noch dauern, denn die Liste der Markus Braun vorgeworfenen Verfehlungen ist lang und die Materie recht vielschichtig. Dem ehemaligen Wirecard-Vorstand wird unter anderem zur Last gelegt, dass er in höchst bedenkliche Entscheidungen direkt und persönlich involviert war und Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an dubiose Geschäftspartner durchgedrückt habe.
Auf die Fertigstellung der Anklageschrift, die nicht vor Anfang des neuen Jahres zu erwarten ist, dürften deshalb nicht nur Markus Braun und seine Anwälte mit höchster Spannung warten.