Am 23. Januar erließ die Stadt Ulm eine Allgemeinverfügung, die vom Ulmer Bürgermeister, Gunter Czisch, unterschrieben wurde. Es wird an dieser Stelle unterstellt, dass der Oberbürgermeister, bevor er seine Unterschrift unter das Dokument setzte, erstens die Allgemeinverfügung sorgfältig gelesen und zweitens auch inhaltlich vollumfänglich verstanden hat.
Wäre es anders, haben die Ulmer Bürger allen Grund, sich intensiv Gedanken darüber zu machen, ob sie die Geschicke ihrer Stadt auch in Zukunft noch ihrem derzeitigen Oberbürgermeister anvertrauen wollen.
Der Gedanke drängt sich aber auch dann auf, wenn der Ulmer Oberbürgermeister die von ihm unterzeichnete Allgemeinverfügung sowohl gelesen als auch verstanden hat, denn Gunter Czisch hat in einem Antwortschreiben an eine Ulmer Bürgerin die Berichterstattung über die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm als „blanken Unsinn“ der von „Hass und Hetze“ getragen sei, bezeichnet.
Eine bezeichnende Antwort
Nachzulesen sind die Hintergründe, wie es zu diesem Schriftwechsel kam, auf dem Blog „Geld und mehr“ von Norbert Häring. Hier an dieser Stelle sollen nur die einschlägigen Zitate wiedergegeben und gegeneinander abgewogen werden, denn sie sprechen für sich selbst und belegen, wie schlecht es um die Aufrichtigkeit der politischen Klasse in Deutschland inzwischen bestellt ist.
Beginnen wir, um das Pferd quasi von hinten aufzuzäumen, mit der Antwort des Ulmer Oberbürgermeisters Gunter Czisch:
„Dass die Maskenpflicht „bis hin zum Waffengebrauch“ durchgesetzt wird, ist blanker Unsinn.“ Anschließend folgte die Empfehlung an die besorgte Ulmerin: „Ich weiß nicht, wer das in die Welt setzt. Jedenfalls würde ich diese Informationskanäle nicht mehr nutzen. Sie schüren Hass und Hetze.“
Urteilen Sie selbst:
Und nun urteilen Sie bitte selbst, ob Norbert Häring tatsächlich „blanken Unsinn“ in die Welt gesetzt und am Ende nur „Hass und Hetze“ geschürt hat. Hier ist der entscheidende Passus aus der Allgemeinverfügung der Stadt Ulm vom 23. Januar 2022:
„Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch an. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig (§§ 40 LVwVfG, 66 Abs. 1 PolG). Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potentiellen Versammlungsteilnehmer von der Einhaltung der Maskenpflicht abhalten würden, nicht ersichtlich sind.“
Seltsam: Ein Bürgermeister wittert Hass, Hetze und blanken Unsinn, wenn er korrekt zitiert wird
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, doch ich habe nach mehrmaligem Lesen der Allgemeinverfügung der Stadt Ulm den Eindruck gewonnen, dass man in Ulm zur Durchsetzung der Maskenpflicht die Anwendung von Zwangsmaßnahmen erstens als „erforderlich“ und zweitens auch als „verhältnismäßig“ erachtet.
Diese Zwangsmaßnahmen reichen wie beschrieben von „einfacher körperliche Gewalt“ (Polizeigriff) über „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ (Schlagstöcke) bis hin zum „Waffengebrauch“ (Schusswaffen).
Welchen Eindruck haben Sie?