Auch das deutsche Gesundheitswesen bleibt von der steigenden Inflation nicht verschont. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, stieg der sogenannte Orientierungswert für Krankenhäuser für das zweiten Halbjahr 2020 und für das erste Halbjahr 2021 um 2,48 Prozent.
Der Orientierungswert ist eine Messgröße, die das Statistische Bundesamt auf der Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes ermittelt. Bei ihm handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen, also die gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhäuser.
Dabei gibt der Orientierungswert auf jährlicher Basis die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wider. Eingang in ihn finden all jene Kosten, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen sind.
Die Personalkosten steigen schneller als die Sachkosten
Für die Krankenhausbetreiber und die Krankenkassen stellt der Orientierungswert daher eine wichtige Basis für die kommenden Budgetverhandlungen im stationären Bereich dar. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020) 2,48 Prozent.
Für die Personalkosten liegt der Teilorientierungswert bei 2,99 Prozent, während sich die Sachkosten um 1,64 Prozent erhöhten. Rechnet man die Kosten für das Pflegepersonal heraus, ergibt sich für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020) ein Orientierungswert von 2,37 Prozent.