Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 meldeten nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) bundesweit 4,8 von 10.000 Unternehmen monatlich ihre Insolvenz an. Im vergangenen Jahr ging dieser Wert infolge der Sonderregelungen wie zum Beispiel der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzpflicht auf 4,0 zurück.
Innerhalb der Bundesrepublik gab es regional allerdings große Unterschiede. Das Land mit den höchsten Unternehmensinsolvenzen pro 10.000 Unternehmen war Bremen. In der Hansestadt erklärten 2020 pro Monat durchschnittlich 8,3 von 10.000 Unternehmen ihre Zahlungsunfähigkeit. Bremen war zudem das einzige Bundesland, in dem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 höher lag als im Vorjahr.
Am zweitstärksten von Unternehmensinsolvenzen betroffen war Berlin. In der Bundeshauptstadt stellten im vergangenen Jahr 6,1 von 10.000 Unternehmen beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Bereits im Jahr 2019 war die Zahl der Konkurse in Bremen und Berlin zusammen mit dem Saarland mit jeweils 6,9 von 10.000 Firmen bundesweit am höchsten.
Unter den Flächenstaaten war Nordrhein-Westfalen 2020 das Bundesland mit dem höchsten Wert (5,4). Am niedrigsten war die Insolvenzhäufigkeit mit einem Wert von 2,5 pro 10.000 Unternehmen in Thüringen. Die aktuellsten Daten für die Zahl der Regelinsolvenzen liegen derzeit für den August 2021 vor. Er vermittelt das Bild eines deutlichen Anstiegs der Insolvenzanträge.
Aktuell sind vor allem Bremen und Sachsen betroffen
Deutschlandweit stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August auf 6,9 Anträge pro 10.000 Unternehmen an. Besonders stark betroffen war wieder Bremen mit einer Quote von 15,1 pro 10.000 Unternehmen. Auf dem zweiten Platz folgte Sachsen mit 9,7 Insolvenz auf 10.000 Firmen. Thüringen lag in der aktuellen Auguststatistik mit einem Wert von 5,4 auf dem drittletzten Platz. Die geringste Insolvenzhäufigkeit wies im August 2021 das Saarland mit mit einem Wert von 4,1 auf.
Durch die Corona-Pandemie blieben die Regelungen für eine Unternehmensinsolvenz bis zum Ende des Jahres 2020 ausgesetzt. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen Hilfeleistungen noch ausstand, galt das normale Insolvenzrecht sogar erst wieder ab Mai 2021 im vollen Umfang.
Die niedrige Zahl der Unternehmensinsolvenzen, die im vergangenen Jahr zu verzeichnen war, ist deshalb auf die staatlichen Konjunkturhilfen und die geänderte Rechtslage zurückzuführen. Da seit erst Mai 2021 wieder alte Rechtslage für alle Unternehmen gilt, kommt auch der derzeit zu beobachtende Anstieg der Konkurse nicht überraschend.