Während seiner Zeit als Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen ließ Norbert Walter-Borjans im Ausland Steuerdaten ankaufen. Ob es angemessen ist, Gauner dafür zu belohnen, Steuersünder ans Messer zu liefern, ist umstritten. Unstrittig ist, dass sich das Geschäft für den deutschen Staat lohnte. Investiert wurden einige Millionen und mit ihnen kamen Milliarden an zusätzlichen Steuereinnahmen herein.
Immer wieder wurden seitdem Datenträger mit den gegenüber dem Finanzamt unerklärten Geheimnissen deutscher Steuerzahler aufgekauft. Zuletzt im Februar durch das von Olaf Scholz geführte Bundesfinanzministerium. Beschafft wurden die Daten für einen Millionenbetrag in Dubai.
Inzwischen wachsen allerdings die Zweifel am Nutzen dieses Deals, denn die Informationen, die der Staat kaufte, führten nur in wenigen Fällen zur Einleitung von Strafverfahren. Das Finanzministerium in Brandenburg erklärte bereits, alles sei korrekt versteuert worden.
In der Öffentlichkeit bekannt wurde der Ankauf Mitte Juni, als Olaf Scholz sich im Wahlkampf mit dem Image eines eifrigen Jägers für hinterzogene Steuern ins recht Licht rücken wollte und erklärte, das Bundeszentralamt für Steuern habe auf seine Veranlassung hin im Februar einen Datenträger erworben, auf dem steuerlich relevante Daten aus dem Emirat Dubai zu „mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen“ enthalten seien.
Der nächste Flop des Kanzlerkandidaten?
Der Preis soll nach einem Bericht des Spiegels bei zwei Millionen Euro gelegen haben und es war das erste Mal, dass der Bund Steuerdaten angekauft hatte. Bislang hatten stets die Länder, die auch für die Erhebung der Steuern zuständig sind, agiert. Noch läuft in den meisten Ländern die Prüfung der Daten.
Für Brandenburg, das insgesamt 19 Fälle zu prüfen hatte, ist der Fall bereits abgeschlossen, ebenso für Sachsen-Anhalt. Ein konkreter Anfangsverdacht, der zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hätte, ergab sich nicht. Bislang wurde überhaupt nur ein Strafverfahren in Bayern eingeleitet.
Der mangelnde Erfolg der Aktion könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass die angekauften Daten zu alt sind und damit nicht mehr zu steuerlichen Mehreinnahmen führen können, etwa weil die Betroffenen bereits ins Ausland verzogen sind.
Bleibt es bei diesem eher bescheidenden Zwischenergebnis, könnte sich Olaf Scholz Hoffnung, „mit dem neuen Datensatz leuchten wir die dunklen Ecken aus, in denen sich Steuerstraftäter bisher verkrochen haben“, möglicherweise als ein klassischer Schuss in den Ofen erweisen.